Geldgeschenk?
Mein im April 2022 verstorbener Mann ,von dem ich getrennt lebte, hat meiner ältersten Tochter im Jahr 2018 einen größeren Geldbetrag gegeben.Kann ich diesen Betrag jetzt zurück fordern?
Möchte das Geld nicht für mich-möchte nur dass meine jüngere Tochter die Hälfte davon abbekommt.
12 Antworten
Du stellst ja mehrere sich irgendwie ähnelnde Fragen zum Erbthema und erwähnst auch Kontaktabbrüche.
Ich möchte nur anmerken, dass ein Erbe auch ein "Schmerzensgeld" ist, gerade auch für früh verlorene Elternteile bzw. Traumatisierungen durch Elternteile.
Das eigene Gerechtigkeitsgefühl mag einen manchmal trügen, aber so lange Erblasser bei klarem Verstand waren, sind deren Handlungen auch zu repspektieren. So heilt auch eigener Groll mit der Zeit, wenn man z. B. "enterbt" wurde und nur den Pflichtteil bekommen hat.
Wenn beide Kinder von ihm waren, dann bitte deine Große um ein gerechtes Teilen. Ansonsten bleibt es bei dir, deine Kleine zu unterstützen.
Ich würde dir raten, dich von einem Notar beraten zu lassen, damit sich deine Kinder nach deinem Ableben nicht (noch mehr?) zerstreiten. Lass dort schriftlich festhalten, warum du dein Geld ungleich verteilst. Ich weiß aus eigener Erfahrung als Hinterbliebene, wie belastend es ist, wenn man spekulieren muss, warum ein Erblasser wie auch immer gehandelt hat. Ich selbst sehe es so, dass wir auch eine Verantwortung über den Tod hinaus haben. Alles Gute!
Es war ein Geschenk, das dein getrennt lebender Mann seiner Tochter gemacht hat. Warum auch immer hat er die jüngere ausgeschlossen.
Eine freiwillige Leistung bei klarem Verstand musst du hinnehmen, kannst es nicht ändern. Deine Tochter könnte ihrer Schwester etwas abgeben, ansonsten musst du sie entschädigen und für sie aufkommen.
Dafür gibt es nicht den mindesten Rechtsgrund, es sei denn der Vater habe bei der Schenkung bestimmt, dass in seinem Todesfall die Hälfte an die Schwester weiter zu geben sei.
Warum sollte denn im Übrigen der Tod eines Menschen eine Verpflichtung des von ihm Beschenkten bewirken, einen Teil der Schenkung weiter zu geben ? Wenn der Verstorbene eine Schenkung auch für die Schwester gewollt hätte, würde er diese ja wohl direkt gemacht und nicht über die spätere Weitergabe eines Teils seiner gemachten Schenkung an die erste Tochter.
Ihr Wunsch, dass der Verstorbene beide Töchter gleich behandelt, ist zwar verständlich und ehrenhaft. Aber letztlich entscheidet allein der Schenker, wem er was schenken will.
Das einzige, was die jüngere Schwester mit Rechtsanspruch verlangen kann, ist ihr Pflichtteil am Erbe des verstorbenen Vaters. Und wenn die Schenkung an die ältere Tochter innerhalb 10 Jahren vor seinem Tod erfolgt ist, kann sie sogar verlangen dass der Schenkungsbetrag (allerdings mit je 10% p.a. abschmelzend) dem für die Berechung des Pflichtteils maßgebenden Nachlasswertes hinzugerechnet wird.
Nein, kannst Du nicht.
Geschenke kann man nicht zurückfordern. Du könntest sie eventuell bitten. Aber auch da stehen die Chancen gering, da das ganze ja schon eine ganze Weile her ist.
Stimmt. Unter bestimmten Umständen kann man Geschenke zurückfordern. Aber das ist in diesem Fall unerheblich, da die Fragestellerin nicht mal die Schenkende war.
Genau das werde ich jetzt tun-meine Jüngere mit meinem Geld ausgleichen.Danke