Baumfällung im August erlaubt ?
Normalerweise ist das Fällen eines Baumes erst im Oktober eines Jahres erlaubt. Dies deshalb, weil Vögel in den Bäumen Nester haben und brüten. Im Oktober Rist das Brüten der Vögel vorbei.
Ist nun ein Baum der zum Fällen vorgesehen ist, total abgestorben. Könnte bei Sturm leicht umfallen und Schäden auch auf Nachbargrundstücken verursachen, je nachdem wie hoch der Baum ist.
Es st also zweifelsfrei erkennbar, dass der Baum abgestorben ist. Darf man in diesem Fall so einen Baum auch schon im August fällen, um Schäden vorzubeugen ?
Versicherungen verweigern Schadenersatz, wenn ein Baum erkennbar abgestorben ist und nicht gefällt wurde, aber Schaden anrichtete ?
Darf man oder muss man da so einen Baum auch vor Oktober fällen lassen ?
Habe so einen total abgestorbenen Baum mit ca. 18 Metern Höhe im Garten stehen und möchte diesen noch im August fällen lassen.
Die Baumfällfirma könnte bestraft werden und hat deshalb auch Bedenken.
Ich habe gesagt, in diesem Fall übernehme ich die Verantwortung , damit man mir im Schadensfall nicht mit Regressansprüchen kommen kann.
Ist diese vorbeugende Massnahme rechtens, um mögliche Schäden zu verhindern ?
7 Antworten
Ja klar, du musst das bloß bei der Gemeinde beantragen. Dann kommt ein Gutachter und wenn der die Situation genauso einschätzt, wie du, dann kann es losgehen.
Baumfaellung eines abgestorbenen Baumes:
ERSTER SCHRITT - wichtig -
Die Sicherheit ueberwiegt den Naturschutz. Wende dich mit deinem Anliegen persoenlich zur "Publikumsverkehrszeit" an deine Gemeinde, und erklaere die Sorge der darausresultierenden Probleme "Gefahr im Verzug", gleichzeitig mit der Bitte um einen naechstmoeglichen, baldigen Ortstermin, zur raschen Klaerung deines Anliegens.
Um die Sache noch dringlicher zu gestalten, bringe ein Schreiben hierzu mit, fuege Bilder bei, lasse einen Eingangsstempel mit Handzeichen anbringen. Erbitte eine Kopie davon fuer deine Akten.
Frage deutlich nach wann du eine verbindliche Antwort bekommst, bei Terminueberschreitung schriftlich nachfassen!
ZWEITER SCHRITT - nachgrordnet -
Meines Wissens gilt die Naturschutzgrsetzgebung des jeweilgen Bundeslandes NICHT im Privatgartenbereich. Erkundige dich hierfuer bei deiner Gemeindeverwaltung, und ob es eine diesbezuegliche gemeindliche Baumschutzsatzung gibt, die auch den Naturschutz regelt.
Wenn du moechtest stelle mir deine Fragen und lasse mich bitte wissen wie sich die Sache entwickelt, damit ich dir helfend zur Seite stehen kann
Ja, Gefährdung ist ein Notfall und man kann eine Sondergenehmigung erwirken.
Sie beantragen bei de Stadt eine Fällgenehmigung unter Darlegung der Gefahrenlage und der damit verbundenen Dringlichkeit.
Bei mir hat das hervorragend bei der Stadt Köln funktioniert.
Versicherungen verweigern Schadensersatz,...
Wenn der Baum gesund ist und trotzdem umgeblasen wird, verweigern Versicherungen Schadensersatz auch.
Es sei denn, in irgendeiner Police drin steht: "Wenn dieser Baum umfällt, usw."
Ich würde einen zugelassenen Baumgutachter bestellen, der beurteilen kann, ob der Baum windbruchgefährdet ist. Dann hat man es amtlich.
Ich habe so etwas mal gemacht. Kosten tut das nicht viel.
Die Baumfällfirma kennt ja mit Sicherheit solche Gutachter oder hat sogar selber einen.