Beim Baum Äste abschneiden, obwohl offiziell gerade Schonzeit - Muss ich eine Strafe fürchten?
Moin. Ich würd gerne bei einem Baum vor meinem Haus auf meinem privaten Grundstück die untersten Äste absägen (so in der Höhe von 2-3m). Allerdings habe ich gerade gelesen, dass man das aufgrund einer Schonfrist nur von Oktober bis Februar darf. Aktuell besteht eine Schonfrist um Vögel zu schonen. In den paar Ästen, die ich da absägen möchte, sind aber keine Vogelnester und auch weiter oben nicht. Meint Ihr, ich kann riskieren, die Äste einfach trotzdem abzusägen? Wie wahrscheinlich ist das wohl, dass mich da in der Großstadt jemand anzeigt und ich eine Strafe bekomme?
Danke für Eure Antworten.
4 Antworten
Du darfst Bäume und Äste im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar schneiden.
In dem Zeitraum 1. März und dem 30. September ist Vogelschutzzeit, in dieser Zeit ist daher kein radikaler Baumschnitt erlaubt.
Jedoch sind Form- und Pflegeschnitte ebenso möglich, wie Maßnahmen zur Verkehrssicherung.
Bitte lass es, denn das stört in den Nestern oben gewaltig und es kann sein, dass die Vogeleltern die Jungen dann verstoßen oder Eier liegen lassen!
Und in den benachbarten Bäumen? Wenn morgen ein Vogel dort nisten will? Es gibt einen Grund für das Verbot, also wart halt die Zeit ab.
Wenn morgen ein Vogel da nisten will, hat er genau so Pech, als wenn er in jedem anderen Ast nisten wollte, den es nicht gibt. Und das ist ein einzelner Baum vor meinem Haus, quasi auf der Strasse aber eben auf meinem Grundstück. Da gibts keine anderen Bäume, wo Vögel sich gestört fühlen, wenn ich mit einer Handsäge ein paar kleinere Äste in Höhe von 3m mit einer Handsäge absäge. Mir gehts nur darum, obs eine Strafe gäbe, wenn da irgendwie ein Anzeigenhauptmeister was mitbekommt.
Hab noch nie was von einer Schonzeit gehört in der es verboten ist im eigenen Garten Aste zu schneiden?! So ein Quatsch.
Wo kein Kläger, da kein Richter
Da sind keine Nester. Im ganzen Baum nicht und erst recht nicht in den paar Ästen, die ich absägen möchte.