Beim Baum Äste abschneiden, obwohl offiziell gerade Schonzeit - Muss ich eine Strafe fürchten?

4 Antworten

Du darfst Bäume und Äste im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar schneiden.

In dem Zeitraum 1. März und dem 30. September ist Vogelschutzzeit, in dieser Zeit ist daher kein radikaler Baumschnitt erlaubt.

Jedoch sind Form- und Pflegeschnitte ebenso möglich, wie Maßnahmen zur Verkehrssicherung.

Bitte lass es, denn das stört in den Nestern oben gewaltig und es kann sein, dass die Vogeleltern die Jungen dann verstoßen oder Eier liegen lassen!

Bienenbuettel 
Fragesteller
 29.04.2024, 14:15

Da sind keine Nester. Im ganzen Baum nicht und erst recht nicht in den paar Ästen, die ich absägen möchte.

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EquiSinn  29.04.2024, 14:19
@Bienenbuettel

Und in den benachbarten Bäumen? Wenn morgen ein Vogel dort nisten will? Es gibt einen Grund für das Verbot, also wart halt die Zeit ab.

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Bienenbuettel 
Fragesteller
 03.05.2024, 10:07
@EquiSinn

Wenn morgen ein Vogel da nisten will, hat er genau so Pech, als wenn er in jedem anderen Ast nisten wollte, den es nicht gibt. Und das ist ein einzelner Baum vor meinem Haus, quasi auf der Strasse aber eben auf meinem Grundstück. Da gibts keine anderen Bäume, wo Vögel sich gestört fühlen, wenn ich mit einer Handsäge ein paar kleinere Äste in Höhe von 3m mit einer Handsäge absäge. Mir gehts nur darum, obs eine Strafe gäbe, wenn da irgendwie ein Anzeigenhauptmeister was mitbekommt.

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Hab noch nie was von einer Schonzeit gehört in der es verboten ist im eigenen Garten Aste zu schneiden?! So ein Quatsch.

Wo kein Kläger, da kein Richter