Muß ich die Hecke entfernen?

4 Antworten

Eine Hecke, neu angepflanzt, gibt für den Vermieter erst einmal kein Problem. Nach ein paar Jahren aber könnte es sein, dass die Hecke unmäßig in die Höhe wächst und auch in die Breite. Steht sie zudem am Grundstücksrand, kann sie zur Belästigung für den Nachbarn führen, wenn sie nicht auf 2 Metern Höhe zurück geschnitten und auf dessen Seite nicht gepflegt und korrekt zurück geschnitten wird.

Der Zustand der Hecke ist also ganz maßgeblich und so ist es durchaus nachvollziehbar, dass den neuen Eigentümer was stört, was der alten Eigentümerin egal war.

Wenn ihr die Hecke ordentlich pflegt und Euch mit dem Vermieter dahin gehend (schriftlich) einigen könnt, dass ihr unter den Bedingungen des regelmäßigen Rückschnitts und des Entfernens bei Eurem Auszug, die Hecke stehen lassen könnt, wäre das wohl die Lösung.

Das kommt darauf an, ob im Mietvertrag ein Nutzungsrecht für den Garten eingeräumt wurde. Wenn ja, dann darfst du Pflanzen setzen und wieder entfernen wie du gerade Lust und Laune hast - Auch Bäume, Hecken, Sträucher. Der Vermieter darf deine Pflanzungen nicht einmal eigenhändig entfernen, geschweige denn von dir verlangen dies zu tun. Hast du kein Nutzungsrecht, dann darfst du nichts im Garten tun.

Was du nicht ohne Einwilligung darfst sind bauliche Veränderungen vornehmen wie Wege entfernen/anlegen, Begrenzungen verändern, Wände aufstellen usw... Aber darum gehts hier ja nicht.

Das mit dem Garten ist so wie mit Wandfarbe oder Möbeln. Dein Vermieter kann dir nicht in deine Gestalterische Freiheit reinreden. Wenn du rosa Wände magst, dann hast du ein Recht darauf deine Wände rosa zu streichen. Wenn du eine Hecke pflanzt gilt das Selbe.

In deinem Fall besteht durch den Vorvermieter zusätzlich noch eine langjährige Duldung deiner Pflanzung. Das kommt einem Einverständnis gleich. Dein jetziger Vermieter kann nur dann von dir verlangen die Hecke zu entfernen, wenn du kein Nutzungsrecht des Garten hast. Und wie gesagt, das steht im Mietvertrag.

Wenn du allerdings ausziehst, kannst du IMMER gezwungen werden alles in den Ursprungszustand zurück zu versetzen - Selbst wenn der Vermieter dir irgendwann eine schriftliche Erlaubnis für irgendeine bauliche Maßnahme gegeben hat.


HechtundBarsch  09.08.2015, 21:12

Ernst gemeinte Frage: Du schreibst etwas über den Ursprungszustand:
Augenscheinlich hat es einen VERmieterwechsel gegeben. Gehen wir mal davon aus, dass der neue Vermieter die Wohnung/das Haus von der erwähnten vorherigen Vermieterin gekauft hat. Dann sollte der Ursprungszustand doch der sein, an dem die Hecke schon gestanden hat, oder bin ich jetzt vollkommen auf dem Holzweg?
Weißt Du, was ich meine?

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belem3  10.08.2015, 04:16
@HechtundBarsch

Nur spielt es keine Rolle für den Rückbau im Falle eines Auszugs, da es nicht um deinen Vermieter und das Haus geht sondern um dich und deine Änderungen am Garten. Es ist völlig egal wieviele Vermieterwechsel es zwischenzeitlich gibt. Du bist immer verpflichtet alles so zu hinterlassen wie du es ganz am Anfang vorgefunden hast - nur darum geht es.

In der Praxis sieht das zwar meist anders aus weil sich viele Vermieter gar nicht so sehr um Bepflanzungen kümmern. Pflanzen bleiben oft stehen und niemand interessiert es. Aber wenn es jemanden kümmert, dann hat man Pech gehabt.

Aber ich hatte das jetzt auch nicht so verstanden, daß du ausziehen willst, oder? Wenn du dort weiter wohnen willst, dann gilt das alles so oder so nicht für dich und das einzige worum du dich kümmern musst ist ob du ein Nutzungsrecht des Garten im Mietvertrag unterzeichnet hast oder nicht. Hast du Nutzungsrecht, kann die Hecke stehen bleiben. Aber rechne damit, daß dein Vermieter sie dich auf jeden Fall beim Auszug wegreißen läßt.

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Zur nutzung des gartens steht nichts im vertrag ist nur angekreuzt das die wohnung nen garten hat.

Muß ich die Hecke entfernen ?

Unter Umständen, ja.

Was genau steht zur Nutzung des Gartens im Mietvertrag?