Baucht man für den Führerschein eine Mindestgröße um Autofahren zu können?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Gemäß Führerscheingesetz §4, Körpergröße, Absatz 1:

„Die Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen setzt eine Körpergröße von mindestens 155 Zentimeter und bei Kraftfahrzeugen der Klassen C(C1), CE(C1E), D(D1) und DE(D1E) von mindestens 160 Zentimetern voraus. “

Ja, gibt es.

Man kann sie aber umgehen, wenn man ein Auto mit entsprechenden baulichen Veränderungen fährt.