BANKGeldstrafe Wegen nicht neue Anschrift Mitteilung nach zwei Monaten?
Die Bank hat 32 Euros von meine Konto abgebucht weil seit Zwei Monate habe meine neue Adresse noch nicht mitgeteilt, ist das gesetzlich in Ordnung? Oder gar nicht ?
4 Antworten
Das mag ok sein. Aber nicht in der Höhe. Verlange von der Bank einen Nachweis, dass tatsächlich 32 € für eine Einwohnermeldeamt-Anfrage entstanden sind.
32€ sind da schon in Ordnung. Das Einwohnermeldeamt verlangt eine Gebühr und die Bank hat einen ordentlichen Arbeitsaufwand.
Also das ist keine Geldstrafe, sondern eine Gebühr und durchaus üblich.
Nur weil etwas in Geschäftsbedingungen steht, ist es pauschal noch lange nicht rechtskonform.
Ja, denn die Bank ist bei der Gebührenrechnung frei. Man muss schon die neue Adresse mitteilen.
das werden wohl die kosten der adress-ermittlung sein!
Meine Frage , ist das in Ordnung?