Bambushecke an der Grundstücksgrenze?
Mein Nachbar hat vor etwa 6 Jahren einen Bambus an der Grundstücksgrenze gepflanzt, jetzt wachsen die Triebe auf mein Grundstück. Wer muss dies beseitigen?
2 Antworten
Der Nachbar muss dafür sorgen, dass seine Sch***Hecke nicht über sein Grundstück hinauswächst.
Bambus zählt nach dem Landesnachbarrechtsgesetz zu den Gehölzen (obwohl es ja ein Gras ist). Das heißt, dass entsprechende Abstandsvorschriften gelten. Soweit die nicht eingehalten wurden, besteht ein Anspruch auf Versetzen oder Entfernen (§ 1004 BGB).
Kommen die Rhizome in den anderen Garten durch, besteht ein Unterlassungsanspruch, wenn Schäden entstanden sind, auch ein Anspruch auf entsprechenden Ausgleich.
Die rechtlichen Geschichten findest Du im jeweiligen Nachbarschaftsrecht. Ist von BL zu BL immer ein wenig verschieden. Aber im Grunde läuft es auf das Gleiche raus. Gerade bei Bambus ist das immer wieder ein Thema. Sowas ohne Sperre zu pflanzen ist fahrlässig.
Sie als Grundstückseigentümer des bewachsenen Grundstücks! - Wer sonst?
Sie täten zudem gut daran, eine tiefe Wurzelsperre einzubauen, wenn Sie weiteren Wildwuchs verhindern wollen.
Das Zeug wächst echt ekelhaft.
Kann ich mir nicht vorstellen das ich dafür verantwortlich bin, die Wurzelsperre ein bauen und bezahlen lassen, kann ich mir nicht vorstellen
Ein gerichtliches Verfahren nach immerhin 6 Jahren der Duldung wird Sie in Ihrem Glauben festigen!
Stimmt, sofern der keine Rhizomsperre eingebracht hat oder es sich nicht um Bewuchs aus Samenverbreitung handelt bzw. die Einspruchsfrist von 5 Jahren seit der Bepflanzung verstrichen ist; hier sind es bekanntlich 6 Jahre!
Die Einspruchsfrist würde ich hier als unerheblich ansehen. Zum einen ist die unterschiedlich in den Bundesländern (gibt wohl auch 10 Jahre), zum anderen ist der Beginn eh umstritten.
Da hier ein nachweislicher Schaden entstanden ist und der Nachbar nicht wissen konnte, ob mit der Sperre gepflanzt wurde, würde die eh erst beginnen, wenn der Schaden sichtbar ist.
Wahrscheinlich ist das die beste Methode sich rechtlich zu erkundigen, denn der Nachbar hat keine Einsicht.