Keine BahnBonus Punkte bei DB?
Ich habe die Bahncard 50 und auf meinem Laptop bin ich bei der DB eingeloggt. Wenn ich eine Fahrkarte kaufen möchte, ist meine Seite offen und ich brauche nichts mehr eingeben außer die Fahrroute. Bei "Bonuspunkte sammeln" ist auch ein Kreuzchen. Ich habe nun eine Fahrkarte über mein Portal für meine Schwester und Schwager gekauft, beide Bahncard 25. Ich habe an der richtigen Stelle eingegeben "für andere Person" und an die richtige Stelle den Namen meines Schwagers eingeben. Das Ticket wurde auch auf seinen Namen ausgestellt. Als ich nun für dieses Ticket keine Punkte bekam, wurde mir geantwortet, dass man nur Punkte bekommt, wenn die Fahrkarte auf meinen Namen ausgestellt ist. Ich müsse auch das Kreuzchen "Punktesammeln" rausnehmen, sonst sei es Missbrauch und mein BahnBonus-Konto wird gesperrt. Ich sagte, das Kreuzchen bleibt da drin, sonst vergesse ich es, wenn ich für mich eine Fahrkarte kaufe, ich gebe ja an "für eine andere Person" und den anderen Namen. Die Dame am Telefon sagte, das sei Missbrauch und und ich brauche mich nicht zu wundern, wenn mein BahnBonus-Konto gesperrt wird.
Stimmt das ?
3 Antworten
Die Dame am Telefon sagte das sei Mißßbrauch und und ich brauche mich nicht zu wundern wenn mein Bonuskonto gesperrt wird. Stimmt das ?
Warum sollte sie Dir was Unwahres erzählen?
Aber Du bist mit Sicherheit der Erste der es erfährt, nachdem es gesperrt wurde.
Selbst ist die Frau, allein gefunden
Auszug aus den Bedingungen am Bahnbonusprogramm TfV 600K vom 09.Dezember 2018
2.2.1 Bei Erwerb einer Fahrkarte für die eigene Reise ab einem Mindestwert von 5 € pro Rich-tung mit/ohne BahnCard-Rabatt kann der Teilnehmer BahnBonus-Punkte auf seinem Punkte-konto sammeln. Die sammelfähigen Angebote sind in der Übersicht unter www.bahn.de/sam-melangebote aufgelistet. Sind Reisender und Buchender nicht identisch, kann nur der Rei-sende, sofern er selbst am BahnBonus-Programm teilnimmt, die Punkte gutgeschrieben be-kommen. Die Gutschrift der mit der eigenen BahnCard, BonusCard Business bzw. BahnBonusCard erzielten BahnBonus Punkte erfolgt zum ersten Geltungstag der Fahrkarte. Der Teilneh-mer muss bei jedem Fahrkartenkauf dem Punktesammeln zustimmen. Eine vorläufige Bahn-Card berechtigt weder zum Sammeln noch zum Einlösen von BahnBonus Punkten. Eine rück-wirkende Gutschrift von BahnBonus Punkten erfolgt nicht. Das Punktekonto wird in Bezug auf die Einhaltung der Sammelbedingungen überprüft. Im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes gegen die Sammelbedingungen behält sich die DB Fernverkehr AG vor, die betroffenen Bahn-Bonus-Punkte zu löschen sowie im Falle eines wiederholten Verstoßes den Teilnahmevertrag fristlos zu kündigen. Infolge der fristlosen Kündigung verfallen alle auf diesem Konto angesam-melten BahnBonus-Punkte und es können keine neuen BahnBonus-Punkte gesammelt werden.
Wenn das so in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, dann ja!
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Auszug aus den Bedingungen am Bahnbonusprogramm TfV 600K vom 09.Dezember 2018
2.2.1 Bei Erwerb einer Fahrkarte für die eigene Reise ab einem Mindestwert von 5 € pro Rich-tung mit/ohne BahnCard-Rabatt kann der Teilnehmer BahnBonus-Punkte auf seinem Punkte-konto sammeln. Die sammelfähigen Angebote sind in der Übersicht unter www.bahn.de/sam-melangebote aufgelistet. Sind Reisender und Buchender nicht identisch, kann nur der Rei-sende, sofern er selbst am BahnBonus-Programm teilnimmt, die Punkte gutgeschrieben be-kommen. Die Gutschrift der mit der eigenen BahnCard, BonusCard Business bzw. BahnBonusCard erzielten BahnBonus Punkte erfolgt zum ersten Geltungstag der Fahrkarte. Der Teilneh-mer muss bei jedem Fahrkartenkauf dem Punktesammeln zustimmen. Eine vorläufige Bahn-Card berechtigt weder zum Sammeln noch zum Einlösen von BahnBonus Punkten. Eine rück-wirkende Gutschrift von BahnBonus Punkten erfolgt nicht. Das Punktekonto wird in Bezug auf die Einhaltung der Sammelbedingungen überprüft. Im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes gegen die Sammelbedingungen behält sich die DB Fernverkehr AG vor, die betroffenen Bahn-Bonus-Punkte zu löschen sowie im Falle eines wiederholten Verstoßes den Teilnahmevertrag fristlos zu kündigen. Infolge der fristlosen Kündigung verfallen alle auf diesem Konto angesam-melten BahnBonus-Punkte und es können keine neuen BahnBonus-Punkte gesammelt werden.
Wenn du Fahrkarten für andere kaufst - auf deren Namen selbstverständlich - kannst du dafür keine Punkte einstecken, das ist klar. Ebenso wie deine Bahncard hiermit nichts zu tun hat, wenn du nicht selbst mitfährst.
Punkte sammeln können allerdings deine Schwester bzw. dein Schwager sammeln, wenn sie am BahnBonus-Programm teilnehmen. Du aber kannst das nicht, so lange du nicht mitfährst, also die Fahrkarte selbst (mit)nutzt.
Und "ich lasse das angekreuzt, weil ich es sonst vergesse" ist keine Ausrede. Du hast dich an die Bedingungen von BahnBonus zu halten.
Schön ^^ Dann weißt du ja jetzt, warum das nicht geht, denn das bestätigt meine Antwort. Sollte man sich übrigens bereits durchlesen, bevor man etwas bucht.
Auszug aus den Bedingungen am Bahnbonusprogramm TfV 600K vom 09.Dezember 2018
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2.2.1 Bei Erwerb einer Fahrkarte für die eigene Reise ab einem Mindestwert von 5 € pro Rich-tung mit/ohne BahnCard-Rabatt kann der Teilnehmer BahnBonus-Punkte auf seinem Punkte-konto sammeln. Die sammelfähigen Angebote sind in der Übersicht unter www.bahn.de/sam-melangebote aufgelistet. Sind Reisender und Buchender nicht identisch, kann nur der Rei-sende, sofern er selbst am BahnBonus-Programm teilnimmt, die Punkte gutgeschrieben be-kommen. Die Gutschrift der mit der eigenen BahnCard, BonusCard Business bzw. BahnBonusCard erzielten BahnBonus Punkte erfolgt zum ersten Geltungstag der Fahrkarte. Der Teilneh-mer muss bei jedem Fahrkartenkauf dem Punktesammeln zustimmen. Eine vorläufige Bahn-Card berechtigt weder zum Sammeln noch zum Einlösen von BahnBonus Punkten. Eine rück-wirkende Gutschrift von BahnBonus Punkten erfolgt nicht. Das Punktekonto wird in Bezug auf die Einhaltung der Sammelbedingungen überprüft. Im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes gegen die Sammelbedingungen behält sich die DB Fernverkehr AG vor, die betroffenen Bahn-Bonus-Punkte zu löschen sowie im Falle eines wiederholten Verstoßes den Teilnahmevertrag fristlos zu kündigen. Infolge der fristlosen Kündigung verfallen alle auf diesem Konto angesam-melten BahnBonus-Punkte und es können keine neuen BahnBonus-Punkte gesammelt werden.