bahn.de Online-Ticket Name falsch

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Bis zu 3 Tippfehler dürfen vorhanden sein im Name. Und wenn du dich mit deiner Kreditkarte identifizieren kannst, ist alles in Ordnung. Es wird lediglich die Kreditkartennummer überprüft, zur Sicherheit kannst du ja auch einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. Am wichtigsten ist es, deine (z.B.) VISA-Card mitzuführen, bei der Bahn-Fahrt.

LG: eine "pingelige" Schaffnerin :p


Andreas Starke  27.09.2014, 20:12

Ich glaube das nicht.

Könntest Du mir mitteilen, in welcher Dienstvorschrift das mit den Tippfehlern geregelt ist. Wenn es so wäre, könnte man das mit dem Ziel der Kontrolle, nämlich die Echtheit des Tickets festzustellen, nicht rechtfertigen.

Die Dienstvorschrift könnte ich mir besorgen. Ich habe einen guten Freund, der ein "höheres Tier" bei der Bahn ist. Falls das da wirklich drin steht, gehört es natürlich geändert.

Alles andere in Deiner Antwort scheint mir richtig zu sein.

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Ja, ich habe wirklich Ahnung. ;-)

Es wird keine Probleme geben. Die Kontrolle zielt nämlich gar nicht auf die Identifikation des Reisenden, sondern darauf, ob das Online-Ticket gefälscht ist oder mehrfach benutzt wird.

Die Prüfung findet dadurch statt, dass die Nummer der ID-Karte (Personalausweis, Kreditkarte oder Personalausweis, je nachdem, was beim Kauf angegeben worden ist), die eingelesen wird, mit dem Barcode auf dem Ticket übereinstimmt. Die ID-Nummer ist in den Barcode eingearbeitet. Als Name des Reisenden könntest Du auch "Karl Marx" eingegeben haben, das würde an der Gültigkeit des Tickets nichts ändern.

Es gibt jedoch eine Betrugsmöglichkeit, auf die die Bahn anscheinend nicht aufmerksam geworden ist. Wenn als ID-Karte eine ohne Foto angegeben worden ist, müsste der Kontrolleur streng genommen die Identität des Reisenden überprüfen, aber nicht darauf hin, ob sein Name auf dem Ticket steht, sondern darauf hin, ob er der Inhaber der ID-Karte ist. Wenn die ID-Karte der Personalausweis ist, ist das natürlich trivial, weil da ein Foto drauf ist. Bei der Bahncard ist jetzt kein Foto drauf. Ich habe aber noch keinen Kontrolleur gesehen, der sich mit der BahnCard den Personalausweis oder Pass hat zeigen lassen. Obwohl das auf der BahnCard drauf steht: "Nur gültig zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Das mit dem Wichtigtun von einzelnen Kontrolleuren könnte stimmen. Die Sache scheint so kompliziert zu sein, dass sich selbst zuständige Bahnbedienstete (wie solche in der Servicestelle) keine zuverlässigen Auskünfte geben können. Deswegen habe ich schon einmal eine mir nicht zustehende Kulanzleistung von 15 Euro erhalten für eine angeblich notwendige Stornierung eines Online-Tickets, die aber dann nicht notwendig war, was sich bei der tatsächlichen Fahrt dann herausgestellt hatte. Ein Bediensteter im örtlichen Bahnhof wusste nämlich Bescheid, der Kontrolleur glücklicherweise auch. ;-)

Im Konfliktfall:

  • Personalien hinterlassen
  • Alle Belege zum Vorgang aufheben
  • Zug-Nr. und Fahrzeiten (ab, an) notieren
  • Nur etwas bezahlen, wenn glaubhaft angedroht wird, dass sie Dich aus dem Zug werfen. Das könnte nämlich für die Bahn sehr unangenehm werden, wenn sie Dich mit einem gültigen Ticket Deine Weiterfahrt verweigert.
  • Und dann abwarten, was passiert.
  • Im schlimmsten Fall kommt ein Brief mit einer Zahlungsaufforderung. Die kann man argumentativ dann leicht abwehren, wenn die Bahn sich nicht entblödet, eine solche zu schicken.

Wenn Du eine BahnCard hast, muss der Name ja zwangsläufig stimmen. Wenn Du Online buchst ohne BahnCard musst Du bei der Buchung eine Identifizierungskarte angeben und die auch im Zug vorzeigen. Wenn der Name nicht übereinstimmt mit dem Ausweis und der Fahrkarten wird es bei den oft pingeligen Kontrolleuren sicher mal Problem geben.

Du kannst da auch unter FAQ bei der Bahn nachlesen:

Für die Buchung eines Online-Tickets im Internet und für die Identifizierung bei der Kontrolle im Zug benötigen Sie eine Identifizierungskarte ...... Das Online-Ticket können Sie für sich selbst und auch für andere Personen buchen. Wichtig ist, dass Sie Ihre persönliche, bei der Buchung verwendete Identifizierungskarte - auch wenn diese zwischenzeitlich abgelaufen sein sollte - im Zug mitführen. Buchen Sie für eine andere Person, hat dieser Reisende seine, bei der Buchung angegebene, persönliche Identifizierungskarte vorzuzeigen.


yz456 
Beitragsersteller
 09.05.2012, 21:46

Dort steht aber auch, dass beim Scannen des Codes keine Namen übertragen werden. und da die Nr. ja richtig ist, dürfte es doch keine Probleme geben oder?

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Stint  09.05.2012, 21:48
@yz456

Ich würde es wohl auch so versuchen, wird schon gut gehen. Aber ich habe auch schon oft die blödesten Kontrolleure gehabt, die sich wichtig tun.

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yz456 
Beitragsersteller
 09.05.2012, 21:52
@Stint

Da hast du wohl Recht :D

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Andreas Starke  27.09.2014, 20:28

Naja, für den Namen des Reisenden wird der Name genommen, der beim Kauf des Online-Tickets angegeben wurde. Das kann ein anderer sein als der Inhaber der ID-Karte. Das kann doch der Bahncomputer gar nicht erkennen.

Um Betrug zu verhindern, muss nur sichergestellt werden, dass

  • im Barcode des Online-Tickets die Nummer der ID-Karte eingearbeitet ist, das kann das Gerät des Kontrolleurs erkennen, und
  • der Inhaber der ID-Karte tatsächlich der Reisende ist. Dadurch kann man verhindern, dass die Karte (als Kopie) mehrfach von verschiedenen Personen mit jeweils der ID-Karte des Käufers benutzt wird. Wie die Bahn allerdings verhindern will, dass der Käufer des Tickets mit seiner ID-Karte mehrfach dieselbe Strecke abfährt, weiß ich nicht sicher. Das Gerät des Kontrolleurs wird nur einmal täglich mit dem Datenbestand der Bahn abgeglichen. Dabei würde eine Merhfachbenutzung schon herauskommen. Dann müsste die Bahn versuchen, den Betrüger über den Bezahlvorgang (Bankkonto, Kreditkarte) zu packen zu kriegen. Das dürfte (trotz Bankgeheimnis) funktionieren, macht aber ein bisschen Arbeit.
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Ich hatte genau das gleiche Problem. Habe dann bei der Bahn Hotline angerufen, und die haben direkt (nach Überprüfung von Auftragsnummer und E-Mail Adresse) den Namen geändert. Konnte dann das korrigierte Ticket im Anschluss herunterladen.

Nein, das gibt keine Probleme. Der Name wird schon überprüft, es wird geschaut, ob der Name auf dem Ticket mit dem auf der Kreditkarte übereinstimmt, aber bei einem offensichtlichen Tippfehler wird kein Schaffner was sagen.