Anzeige und Führungszeugnis?

2 Antworten

Im Führungszeugnis stehen Strafen (nach einer gerichtlichen Verurteilung), keine Anzeigen.

Im Führungszeugnis stehen nur Haftstrafen ab 90 Tagen beziehungsweise Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen.

Ich glaube nicht mal, dass Anzeigen stattgefunden haben, denn innerhalb eines halben Jahres hättest Du definitiv etwas gehört.