Autoversicherung kündigen?
Ich habe damals für meine Frau eine KFZ Versicherung abgeschlossen. Nun haben wir uns leider schon vor längerem getrennt und sie fährt mit ihrem Auto immer noch unter meiner Versicherung. Ich liess sie weiter fahren, auch dann als sie schon ausgezogen ist, aus dem Grund weil ich immer noch Hoffnung hatte wieder mit ihr zusammen zu kommen und weil ich sie trotz allem weiter unterstützen wollte.
Nun ist es soweit, die Trennung ist fix, das Trennungsjahr wurde offiziell eingeläutet. Wie mache ich das mit der Versicherung jetzt?
Mir sind leider die Hände etwas gebunden da wir nicht mehr zusammen wohnen, uns trennt aktuell eine Entfernung von 500km.
Problem ist, sie will mir das Nummernschild nicht zuschicken und sie fährt auch aktuell noch mit dem Auto. Sie sagt sie braucht es zum Einkaufen und kann sich keine eigene Versicherung leisten.
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich die Versicherung kündige und ihr dies schriftlich per Einschreiben mitteile? Oder bin ich dann trotzdem noch verantwortlich wenn sie einen Unfall baut?
(Zu den Fakten: Ich bin als Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter eingetragen, sie nur als Fahrzeugführerin.)
Was kann ich tun, wenn sie sich weigert mit mir zusammen zu arbeiten?
Wer ist im Fahrzeugbrief als Halter eingetragen? Du oder sie?
Und worum geht es Dir? Nur um die Versicherung?
Im Fahrzeugbrief steht sie, das Auto gehört ihr. Die Versicherung läuft aber auf meinen Namem.
Im übrigen hast in der Fragestellung selbst geschrieben, daß DU Fahrzeughalter (das ist derjenige, der in der Zulassung steht)
Vielleicht habe ich da was verwechselt. Sie steht in Fahrzeugbrief und -schein. Die Vers. läuft jedoch auf meinen Namen. Kann ich also den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen?
11 Antworten
Wenn Es hart auf hart kommt: besteht die Möglichkeit die Versicherung zu kündigen und in einer Nacht und Nebel Aktion 500km zu ihr zu fahren und die Kennzeichen abschrauben und bei der Zulassungsstelle abgeben? Dafür braucht das Fahrzeug natürlich einen privaten Stellplatz...
Oder fängt man sich damit einfach nur richtig Ärger ein?
Im Fahrzeugbrief steht sie, das Auto gehört ihr. Die Versicherung läuft aber auf meinen Namem.
Dann ist die Sache aus meiner Sicht ganz einfach:
Es ist ihr Auto, sie fährt damit herum, also ist sie in der Pflicht, sich zu versichern.
Ich würde folgendes tun:
- Die Versicherung kündigen
- Der Zulassungsstelle, wo das Auto angemeldet ist, und ihr per Einschreiben mitteilen, daß die Versicherung zum Termin X gekündigt ist.
Und fertig.
Nummernschild, Fahrzeugschein oder ähnliches, brauchst Du dafür nicht.
Sie sagt sie braucht es zum Einkaufen und kann sich keine eigene Versicherung leisten.
Das ist nach einer Trennung ihr Problem, nicht Deines.
Das ist eine schwierige Situation. Hier sind einige Schritte, die du unternehmen kannst:
- Kündigung der Versicherung: Da du der Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter bist, kannst du die Versicherung kündigen. Es ist wichtig, dies schriftlich und per Einschreiben zu tun, um sicherzustellen, dass du eine Nachweis über die Kündigung hast1.
- Mitteilung an die Versicherung: Informiere deine Versicherung schriftlich über die Trennung und die Kündigung der Versicherung. Erkläre, dass du nicht mehr für das Fahrzeug verantwortlich sein möchtest.
- Fristen beachten: Achte darauf, dass du die Kündigung rechtzeitig einreichst, damit sie rechtswirksam wird, bevor ein Unfall passiert.
- Weiteres Vorgehen: Wenn deine Ex-Frau weiterhin das Auto fährt und einen Unfall baut, könnte sie möglicherweise versuchen, dich als Verantwortlichen zu belasten. In diesem Fall wäre es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um deine Interessen zu schützen.
- Alternative Lösungen: Wenn deine Ex-Frau sich keine eigene Versicherung leisten kann, könnte sie versuchen, eine günstigere Versicherung zu finden oder sich Unterstützung von Freunden oder Familie zu suchen.
Es ist wichtig, dass du alle Schritte sorgfältig dokumentierst und rechtlichen Rat einholst, um sicherzustellen, dass du nicht für eventuelle Unfälle haftbar gemacht wirst. Hast du schon einen Anwalt oder eine andere rechtliche Beratungsstelle kontaktiert?
Quelle: BING KI-generiert
Hallo Likatir hat recht, es bleibt dir nichts anderes übrig, außer sie bezahlt die Beiträge, außer Du brauchst die Versicherung selber für ein eigenes Auto,
Du widersprichst dir selber. Einmal sagst du, du seist Halter. Dann wiederum sagst du sie steht im Brief. Was stimmt denn nun?
Wenn du NUR der Versicherungsnehmer bist, kannst du die Versicherung kündigen (aber erst zum Ablauf, also evtl. erst zum 01.01.2026). Alles weitere kann dir dann egal sein, wenn sie Halterin ist, kriegt sie die Schreiben, dass sie ein Auto ohne Versicherung fährt.
Falls du Halter bist, wirst du diese Schreiben bekommen und gegebenenfalls die Gebühren für Zwangsstilllegung etc. zahlen müssen.
Vielleicht bringe ich da was durcheinander. Also es ist ihr Fahrzeug, aber die Versicherung läuft auf meinen Namen.
Dann kannst die Versicherung fristgerecht kündigen, siehe Vertragsunterlagen und dann muß sie sich als Halterin drum kümmern
Zu dem besagten 2. Absatz:
"Alles weitere kann dir dann egal sein, wenn sie Halterin ist, kriegt sie die Schreiben, dass sie ein Auto ohne Versicherung fährt."
Dies dann aber erst ab dem 1.1.2026 wenn ich jetzt kündige?
Ich kann mir gar nicht vorstellen dass dem so ist... Ich hatte mal einen Unfall (Totalschaden) und danach kein Geld mehr für ein anderes Auto. Die Versicherung konnte ich sofort am nächsten Tag kündigen, wieso sollte ich also in diesem Fall ein Jahr warten müssen?
Der Vertrag kann nur ordentlich und fristgerecht zum Ablauf gekündigt werden, wenn das Auto nicht abgemeldet wird.
Wenn dein Auto Schrott war, hast es ja sicherlich abgemeldet. Dann kann sofort gekündigt werden. Aber genau das ist ja das Problem, dass du die Kiste nicht abmelden kannst, weil sie nicht auf dich zugelassen ist.
Der Zulassungsstelle, wo das Auto angemeldet ist, und ihr per Einschreiben mitteilen, daß die Versicherung zum Termin X gekündigt ist...
Diese Info ist unnötig, da der Versicherer unverzüglich der Zulassungsstelle den Entzug des Versich.schutzes meldet bei Kündigung oder Nichtzahlung der Versich.prämie!