Autoverkauf an Händler - Nachverhandlungen rechtmäßig?
Ich habe mein Auto online inseriert und bekam direkt eine Anfrage eines Händlers. Er wirkte sehr freundlich und wir haben per Mail einen Kaufvertrag geschlossen.
Sein Fahrer kam das Fahrzeug abholen. Jedoch habe ich versehentlich ein Austattungsmerkmal angegeben, weswegen der Abholende auf die Nichterfüllung des Vertrages verwiesen hat und den Preis gedrückt hat.
Ist eine solche Verhandlung rechtmäßig, und muss ich das Fahrzeug als Verkäufer in so einem Fall abgeben?
4 Antworten
Du musst ihn nicht abgeben. Aber eine Nachtverhandlung macht da ja durchaus Sinn
Klar müsste er ihn abgeben, ein Kaufvertrag steht ja. Der Käufer hat Anspruch auf Nachbesserung.
Nein weil das Fahrzeug nicht dem entspricht Worüber der Vertrag beschlossen wurde.
Streng genommen kann der Verkäufer verlangen das du auf eigene Kosten ein Auto besorgst was dem entspricht aber praktisch scheitert das natürlich.
Aber der Verkäufer hätte ein Anrecht auf Schadensersatz für die Anreise hättest du es nicht verkauft
Klar ist das rechtmäßig. Es ist ja dein Verschulden. Er könnte sogar auf Nachbesserung/Nachrüstung bestehen - womöglich teurer als eine Nachverhandlung...
Eine zugesicherte Eigenschaft war nicht da.. damit der Kaufvertrag anfechtbar.
Du hättest dann natürlich sagen können: o.k. stimmt. Aber für weniger verkaufe ich nicht.
Nö, Kaufvertrag steht, der Käufer kann auf Nachbesserung bestehen. Das Verschulden liegt beim Verkäufer.
Das hab ich ja nicht in Frage gestellt. Sondern das der Käufer hat selbst diesen in Frage gestellt. Rein rechtlich stimmt deine Aussage. Hier aber ist von beiden Seiten der Kaufvertrag angefochten worden. Sonst braucht es auch keinen neuen Preis.. das ist dann ein neuer Kaufvertrag.
Natürlich versucht der Käufer den Preis zu drücken, kannst du ja oder nein sagen.
Aber es ist doch ein Kaufvertrag zustande gekommen, bin ich dann nicht in der Pflicht diesen zu erfüllen und das Fahrzeug abzugeben?