Autounfall mit Fahrradfahrer - Umgang mit Versicherung?
Ich (Autofahrer) hatte vor kurzem einen Unfall mit einem Fahrradfahrer. Wir haben nicht die Polizei gerufen, was im Nachhinein ein Fehler war, weil ich mir zunächst total sicher war, dass ich Schuld hatte und ihm scheinbar nichts dramatisches passiert ist. Ich habe ihm für den Fall der Fälle aber meine Kontaktdaten gegeben. Jetzt hat er sich gemeldet, sein Fahrrad wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden (wobei er damit nach dem Unfall noch weitergefahren ist) und ich solle das meiner Versicherung melden.
Ich bin an dem Unfallort jetzt nochmal vorbei gekommen und weiß nicht, ob er da überhaupt hätte lang fahren dürfen. Ich wollte auf eine Hauptstraße nach rechts einbiegen (nach links kommt man da auch gar nicht, denn die Gegenfahrbahn liegt hinter Schienen und etwas Wiese). Das heißt, Autos können auf der Straße nur von links kommen. Das Fahrrad kam allerdings von rechts über den Fahrradweg, auf dem sämtliche Schilder so ausgerichtet sind, dass man sie nur lesen kann, wenn man von links kommt.
Wie gehe ich mit der Situation um? Äußere ich der Versicherung gegenüber meine Zweifel? Oder dem Fahrradfahrer gegenüber? Oder hänge ich da jetzt halt drin, weil die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat? Die Versicherung würde evtl. teurer werden dadurch.
Ich würde mich sehr über Ratschläge freuen.
3 Antworten
Klingt so, als hätte der Radfahrer in diese Richtung nicht fahren dürfen. Könnte ich aber selbst auch nur mit Sicherheit sagen, wenn ich mir die Unfallstelle selber anschauen würde.
Ist aber auch egal. Du weißt ja, wo es war. Hinfahren, Fotos aus allen Richtungen machen und deiner Versicherung zuschicken mit der Bitte um Prüfung. Die werden sich darum schon kümmern.
Gruß, B.
Du meldest den Schaden deiner Versicherung und schilderst so genau wie möglich den Hergang und die Umstände vor Ort.
Schick mal den Standort der Unfallstelle, für Google Street View.
Wenn der Radfahrer entgegen der ausgeschilderten Richtung unterwegs war, bekommt er mindestens eine Teilschuld.
Alles weitere klärst mit deiner Versicherung.