Autobahn Vorfahrt gewähren bei Auffahrt?

4 Antworten

Der durchgehende Verkehr hat immer Vorfahrt gegenüber dem Auffahrenden. Auf der Autobahn hat immer der fließende Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt (§ 18 Absatz 3 StVO).

Ganz einfach: Es hat niemand eine Sonderregelung für diesen Fall gemacht.

Sondern es ist eine Autobahnauffahrt und bei Autobahnauffahrten ist halt Vorfahrt gewähren. Feddich.


warning534  06.02.2024, 15:32

Es gibt einige BAB-Auffahrten, bei der die Autobahn bis zu einer Auffahrt zweispurig ist, Dann kommt der Auffahrtstreifen und dieser wird übergangslos zu einer eigenen Spur, einer dritten Spur, die bisherige rechte Spur der BAB wird deshalb zur mittleren Spur.

Für den fließenden Verkehr ist das Fahren nach rechts, also auf die neue Spur, meist erst mal auch optisch durch eine durchgezogene Linie untersagt (muss aber nicht). Niemand gewährt wem auch immer Vorfahrt. Alle folgen dem bisherigen markiertem Spurverlauf. Wenn dann infolge angepasster Geschwindigekeiten ein Spurenwechsel erfolgen muss, ist dieser nach den allgemeinen StVO-Regeln durchzuführen.

Ich gehe davon aus, dass sich die Frage auf einen solchen Fall bezieht. Wenn dann auf der neuen rechten Spur ein Vorfahrtsschild angebracht ist, ist es lediglich dumme und falsche Bürokratie.

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Das ist eine Vorsichtsmaßnahmen wegen des Geschwindigkeitsunterschiedes.

Es kann gut sein, dass auf der Autobahn die Spur gewechselt wird o.Ä., deshalb muss der Auffahrende immer Vorfahrt gewähren. Zur eigenen Sicherheit.

Vorfahrt gewähren heißt ja nicht, dass du vor dem Schild anhalten sollst sondern, dass du beim Auffahren eben keine Vorfahrt hast.

Ja wenn da kein Schild vorfahrt gewähren stände, wurde ja dann "rechts vor links" gelten und das wäre ja schon ungünstig für die Autos auf der Autobahn, oder ? 🫢


Omega1441 
Fragesteller
 06.02.2024, 09:31

naja, die auf der Autobahn fahren ja in deren 2 Spuren und erst wenn ich Auffahre beginnt ein dritter Streifen, welcher am Anfang eine Sperrlinie hat.

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warning534  06.02.2024, 15:32

Es gibt einige BAB-Auffahrten, bei der die Autobahn bis zu einer Auffahrt zweispurig ist, Dann kommt der Auffahrtstreifen und dieser wird übergangslos zu einer eigenen Spur, einer dritten Spur, die bisherige rechte Spur der BAB wird deshalb zur mittleren Spur.

Für den fließenden Verkehr ist das Fahren nach rechts, also auf die neue Spur, meist erst mal auch optisch durch eine durchgezogene Linie untersagt (muss aber nicht). Niemand gewährt wem auch immer Vorfahrt. Alle folgen dem bisherigen markiertem Spurverlauf. Wenn dann infolge angepasster Geschwindigekeiten ein Spurenwechsel erfolgen muss, ist dieser nach den allgemeinen StVO-Regeln durchzuführen.

Ich gehe davon aus, dass sich die Frage auf einen solchen Fall bezieht. Wenn dann auf der neuen rechten Spur ein Vorfahrtsschild angebracht ist, ist es lediglich dumme und falsche Bürokratie.

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