Auto wird verkauft im Kundenauftrag - Was bedeutet das

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Ich wäre bei einer solchen Formulierung sehr vorsichtig. Oft versuchen Händler nämlich der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu entgehen, indem sie versuchen einen Privatverkauf vorzutäuschen. Ich würde mich auf so einen Deal nicht einlassen. Wie Händler versuchen, inkognito Autos zu verkaufen und dabei Leute über den Tisch ziehen, kannst du auch hier nachlesen:http://neomat.de/gebrauchtwagenkauf1.php Ich kann nur an jeden appelieren, sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen. Wer das Geld in der Tasche hat, bestimmt die Regeln. Wer an mein Geld will, der muss mir auch was bieten. Auf die gesetzliche Gewährleitung würde ich nie verzichten. Übrigens: Auch bei einem Privatkauf gilt die Gewährleistung. Sie DARF aber ausgeschlossen werden. Ein Händler MUSS IMMER eine Gewährleistung bieten. Niemand muss sich auf ein "Gekauft wie gesehen" einlassen. .

Meistens existiert dieser "Kunde" gar nicht - das ist nur ein Argument oft semi-seriöser Händler, um Autos ohne Garantie und Gewährleistung zu verkaufen, meist "Geld gegen Ware".

Das betrifft nicht nur alte Gurken, sondern immer wieder auch relativ neue Fahrzeuge, die durchaus gut in Schuss zu sein scheinen und beim Vertragshändler oft sogar mit vernünftiger Gebrauchtwagen-Garantie auf der Halde parken!

Kleine Anekdote am Rande: Ich habe vor wenigen Jahren, es war etwa 2012/13, mir mal einen Audi 80 von ca. Baujahr '93 angesehen, den ich kannte - der Besitzer wohnte einige Blocks weiter und war einige Monate zuvor gestorben. Der Audi stand dann einige Zeit beim VAG-Partner hinterm Haus und wurde mir von einem typischen "Schotterplatz-Ali", der das Auto wohl durchgereicht bekam zum Verkauf angeboten, natürlich "im Kundenauftrag" -----> wie ich halt bin, fragte ich ihn nach der Probefahrt dann, wie er eigentlich das Kunststück schaffe, im Auftrag eines Toten dessen Auto anzubieten.

Immerhin war er ehrlich und sagte mir, nachdem ich ihm etwas mehr erzählt habe, dass man das so mache, um Gewährleistung und Garantie sowie einen "richtigen Kaufvertrag" zu umgehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das das Kfz nicht vom Händler sonder im Auftrag einer Privatperson verkauft wird. Der Händler übernimmt, wie bei einem Verkauf von Privat, keine Gwährleistung

Im Kundenauftrag bedeutet, daß der Händler das Geld in die eigene Tasche steckt, keinerlei Steuern werden abgeführt, außer für die angegebene "Vermittlungsgebühr", die im Schnitt 50- 100 € beträgt! Ist das Auto Schrott, was meistens der fall ist, hat man für eine Schrottkiste eine Menge Geld zum Fenster rausgeworfen! Denn der Händler Haftet nicht! Vielfach werden Autos von der Straße aufgekauft (Das sind die kleinen Kärtchen am Auto) Die Autos werden gewaschen geputzt und dann als "Tolles Auto" Präsentiert! Versteckte Mängel tauchen meistens erst auf, wenn es bereits gekauft ist! Auf jeden Fall, FINGER WEG VON DIESEN KARREN!!!!! Diese Händler sind unseriös und nur auf Abzocke aus!!!!!! Gerade Händler, die ausschließlich Fahrzeuge haben, die "Im Kundenauftrag" sind, können Keine Kunden in dem Sinne haben! Denn der Verkauft ja kein Auto, das im "Firmenbesitz" ist! Diese Autos gehören dem Händler Privat und der will nur Kohle machen und seine "Kunden" sind ahnungslose Autokäufer!