Auto Versicherung, Halter Haftbarkeit übertragen?
Moin,
Keine Ahnug ob mein Titel passend ist aber naja folgendes Problem:
Habe mein Auto über meinen Vater zugelassen. Das Auto gehört mir, habe ihn Bar bezahlt. Jedoch ist er auf ihn versichert, dementsprechend ist auch er der Halter (aus Kostengründen). Gibt es irgendeine Möglichkeit dass wenn irgendwas passiert an dem Auto z.b dass dann Ich hafte und nicht mehr er? Also dass ich alleine dann für alles verantwortlich bin.
Danke im Vorraus
5 Antworten
Da du weder Fzg.-Halter noch Versich.nehmer bist haftest du für fast gar nichts, ausser als Eigentümer vllt. auf die Wagenwäsche zu achten...
Gibt es irgendeine Möglichkeit dass wenn irgendwas passiert an dem Auto z.b dass dann Ich hafte und nicht mehr er? Also dass ich alleine dann für alles verantwortlich bin...
Nicht mal Einfluß auf die Strafzettel hast du, welche der Fzg.-Halter wegen deiner Verfehlungen erhält wie z.B. Parkverstöße, Blitzerfotos und Verwarnungen usw. usf.
Frage: Wie alt bzw. jung bist du denn und seit wann deinen Führerschein?
Im Außenverhältnis haftet der Halter immer (zusammen mit dem Versicherer und dem Verursacher als Gesamtschuldner). Aber dafür gibts ja ne Versicherung.
Es geht also um die Versicherung, somit haftet ein Fahrer eigentlich nicht, wenn das gute Stück versichert wurde.
Moin,
Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein.
Der Versicherungsnehmer kommt erst ins Spiel wenn ein Schaden am eigenen oder fremden Fahrzeug entstanden ist, also hier haftet der Versicherungsnehmer. Für Verkehrsvergehen usw. wird der Halter angeschrieben und der kann sich äußern wer das Vergehen begangen hat.
Mfg
für schäden, die mit einem fahrzeug angerichtet werden, zahlt die haftpflichtversicherung.
nur bei grober fahrlässigkeit des verursachers nimmt die versicherung den halter (versicherungsnehmer) in regreß.
ansonsten wird der halter in seinem tarif bezuglich schadensfreiheitsrabatt erheblich zurückgestuft, d.h. sein beitrag steigt nach einem veschuldeten unfall.
dein vater könnte dir also lediglich die mehrkosten der höheren versicherung "in rechnung stellen" (unabhängig vom schaden am eigenen auto, den niemand außer dir bezahlen muss)
nur bei grober fahrlässigkeit des verursachers nimmt die versicherung den halter (versicherungsnehmer) in regreß.
Aber nur dann, wenn du einen Billigtarif abgeschlossen hast!