Auto umparken Saisonkennzeichen?
hey,
mein zweites auto muss dringend umgeparkt werden, ist aber erst ende des monats wieder zugelassen aufgrund des saisonkennzeichen. solange kann ich aber nicht warten. was gibt es für möglichkeiten es umzuparken?
6 Antworten
Je nachdem, wie weit das nun ist, holst du dir Kurzzeitkennzeichen oder eine Schleppgenehmigung bei der Gemeinde.
Was die anderen dir hier an Quatsch einreden wollten, zeigt nur leider wieder das extrem geringere, meist vollkommen unbrauchbar Niveau von gutefrage.net.
Guck mal in §16a FZV Abs. 1 betreffend Kurzzeitkennzeichen an Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen:
„Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Satz 1 außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt. § 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist nicht anzuwenden.“
Ich habe das auch schon gemacht ohne Schilder, an der nächsten Strasse stand die
Polizei, Sie haben es aber nicht gesehen.
Das Problem man hat kein Versicherungsschutz und das ist zu gefährlich !!!
Abschleppen geht nur mit gültigem Kennzeichen und Versicherung.
Saisonzeitraum ändern - oder abschleppen lassen (auf einem Hänger, nicht per Stange/Seil).
Kurzzeitkennzeichen macht keinen Sinn da es ja bereits ein Kennzeichen zugeteilt bekommen hat.
Richtig. Da es bereits ein gültiges Kennzeichen gibt ist ein Kurzzeitkennzeichen nicht zulässig
Das Auto gilt ausserhalb des auf dem Saisonkennzeichen vermerkten Zeitraums als abgemeldet. Das ist ja der Sinn eines Saisonkennzeichens. Man spart sich die An- und Abmeldung. Sie geschieht automatisch.
Und ein abgemeldetes Fahrzeug darf mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.
Das Auto gilt ausserhalb des auf dem Saisonkennzeichen vermerkten Zeitraums als abgemeldet.
Nein. Es darf nur nicht bewegt werden. Die Zulassung und somit auch die Zuteilung vom Kennzeichen bleibt unberührt.
Das ist ja der Sinn eines Saisonkennzeichens. Man spart sich die An- und Abmeldung. Sie geschieht automatisch.
Nein. Es geht nichts automatisch da es keinen Verwaltungsakt von wegen "An- und Abmeldung" gibt.
Und ein abgemeldetes Fahrzeug darf mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.
Da 2x nein: Wieder falsch.
Bei einem Saisonkennzeichen ist kein Fahrzeug "außer Betrieb gesetzt". Wenn das der Fall wäre -> wäre kein Kennzeichen zugewiesen und der Teil I entsprechend gekennzeichnet.
Zum Lesen: https://www.600ccm.info/1/190610/Ummelden_HU-Bescheinigung_notwendig#stillgelegt
Warum ich weiß das es kein Kurzzeitkennzeichen gibt und man aufgefordert wird sein Saisonkennzeichen zu ändern -> genau den Fall hatte ich 1x beim Motorrad und im Freundeskreis gab's das beim PKW. Beides keine 4 Jahre her.
Schleppen ginge auch, darf aber nicht auf den Rädern rollen.
Also die Abschlepper, die Dich auf eine Stellfläche des Abschleppautos heben.
Wo willst du denn dein Auto mit Saisonkennzeichen abstellen?
Einfach Abschleppen mit einem anderen Auto.