Gewährleistung Auto Verkauf?
Hallo Zusammen, im Februar 24 habe ich einen 118-BMW mit 130.000 km Fahrleistung verkauft.
Jetzt - also ein halbes Jahr später - hatte der Käufer Probleme mit dem Öldruck und die BMW Werkstatt hat den Fehlerspeicher ausgelesen.
Anscheinend gab es bereits 114 Fehlermeldungen bezüglich dem Öldruck.
Mir ist nie was aufgefallen - wie kann das sein?
Zählt dies zur arglistigen Täuschung obwohl ich von den Fehlern nichts wusste?
Der Käufer möchte nun die Werkstattrechnung bezahlt haben und droht natürlich mit Rechtsmitteln.
Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung wegbedungen. Eine Probefahrt wurde ebenfalls gemacht.
Was meint ihr?
Besten Dank für eure Hilfe.
2 Antworten
Wenn Fehler im Speicher vorhanden sind heißt es nicht, dass es dem Laien bekannt sein muss - zumal keine Warnlampe damit verbunden ist.
Insofern liegt keine arglistige Täuschung vor (außer: Der Käufer kann dir nachweisen, dass du den Fehlerspeicher gelesen hast und dir die Einträge bekannt waren) und da du Gewährleistungen ausgeschlossen hast, bist du rechtlich sauber.
Anhand der Fehlerdaten lässt sich rekonstruieren, ob diese auch bei dir schon angezeigt wurden.
Wenn ja, hast du schlechte Karten.
Je nach System kann man bestimmte Fehlermeldungen mit dem zugehörigen Datum auslesen.
Falls sich ein dementsprechender Nachweis findet, der die Anzeige einer schwerwiegenden Fehlermeldung beweist, hast du ein Problem.
Ich kenne die Wahrheit nicht. Ich kann dir nur sagen, dass sich über den Fehlerspeicher so einiges nachweisen lässt.
Habe das Protokoll erhalten. Tatsächlich ist der erste Eintrag 250km bevor ich das Auto verkauft habe. Anschliessend hat der Käufer das Auto noch 6.000 km gefahren und ist dann in die Werkstatt. Auch wenn das Lämpchen mal während meinem Besitz aufgeblinkt haben sollte (was mir nicht bewusst war), kann er mir wohl kaum arglistige Täuschung vorwerfen wenn er noch 6.000km damit fährt.
Ich lehne die Ansprüche besten Gewissens ab. Danke euch !
Danke dir. Auch wenn der Fehlerspeicher mit timecode versehen wäre (nach Recherche sieht man glaube ich nur die Anzahl der Fehler und wann er das letzte mal aufgetreten ist) müsste er mir ja die arglistige Täuschung beweisen. Wenn die Öllampe z.B. einmal bei Start kurz aufblinkt und dann verschwindet, gehe ich ja nicht von einem gravierenden Fahrzeugmangel aus. Ich weiss ja auch nicht wie oft die Fehlermeldung schon beim Käufer aufgetreten ist.
Ich frage mal beim Käufer nach, ob er das Fehlerprotokoll hat und mir zusenden kann. Dann weiss ich mehr