Gewährleistung Auto Verkauf?

2 Antworten

Wenn Fehler im Speicher vorhanden sind heißt es nicht, dass es dem Laien bekannt sein muss - zumal keine Warnlampe damit verbunden ist.

Insofern liegt keine arglistige Täuschung vor (außer: Der Käufer kann dir nachweisen, dass du den Fehlerspeicher gelesen hast und dir die Einträge bekannt waren) und da du Gewährleistungen ausgeschlossen hast, bist du rechtlich sauber.

Anhand der Fehlerdaten lässt sich rekonstruieren, ob diese auch bei dir schon angezeigt wurden.

Wenn ja, hast du schlechte Karten.


Brolsson1337 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 13:12

Danke dir. Auch wenn der Fehlerspeicher mit timecode versehen wäre (nach Recherche sieht man glaube ich nur die Anzahl der Fehler und wann er das letzte mal aufgetreten ist) müsste er mir ja die arglistige Täuschung beweisen. Wenn die Öllampe z.B. einmal bei Start kurz aufblinkt und dann verschwindet, gehe ich ja nicht von einem gravierenden Fahrzeugmangel aus. Ich weiss ja auch nicht wie oft die Fehlermeldung schon beim Käufer aufgetreten ist.

Ich frage mal beim Käufer nach, ob er das Fehlerprotokoll hat und mir zusenden kann. Dann weiss ich mehr

Interesierter  13.09.2024, 13:19
@Brolsson1337

Je nach System kann man bestimmte Fehlermeldungen mit dem zugehörigen Datum auslesen.

Falls sich ein dementsprechender Nachweis findet, der die Anzeige einer schwerwiegenden Fehlermeldung beweist, hast du ein Problem.

Ich kenne die Wahrheit nicht. Ich kann dir nur sagen, dass sich über den Fehlerspeicher so einiges nachweisen lässt.

Brolsson1337 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 17:45
@Interesierter

Habe das Protokoll erhalten. Tatsächlich ist der erste Eintrag 250km bevor ich das Auto verkauft habe. Anschliessend hat der Käufer das Auto noch 6.000 km gefahren und ist dann in die Werkstatt. Auch wenn das Lämpchen mal während meinem Besitz aufgeblinkt haben sollte (was mir nicht bewusst war), kann er mir wohl kaum arglistige Täuschung vorwerfen wenn er noch 6.000km damit fährt.

Ich lehne die Ansprüche besten Gewissens ab. Danke euch !