Auto privat gekauft Rückgaberecht?
Also kurze Vorgeschichte ich habe mir das Auto vor 2 Wochen angeschaut und bin es auch "Probe gefahren" (ich weiss nicht gerade ideal gewesen) soweit es ging da es abgemeldet war und es mir nur möglich war auf einem Parkplatz zu fahren soweit war auch alles super habe den Vertrag unterschrieben und habe das Auto angemeldet und vor einer Woche abgeholt.
Allerdings bin ich dann mit dem Auto auf die Autobahn und plötzlich fing es an mega laute Geräusche zu machen und der Tacho ging nicht mehr, ich habe direkt angehalten und den Verkäufer angerufen der mir natürlich sagte bei ihm war das nicht so. Bin dann in eine Werkstatt und die haben mir etliche Mängel an dem Auto aufgezählt von denen der Verkäufer mir nichts gesagt hat. Punkt 2 ist das Auto hat neu TÜV bekommen bevor ich es gekauft habe und in der Werkstatt in der ich war wurde mir gesagt das es wohl so ist dass das Auto mit diesen Schäden nicht durch den TÜV hätte kommen können 🙄 bin mega verzweifelt und frag mich jetzt ob es in so einem Fall möglich ist das Auto zurück zu geben.
6 Antworten
Punkt 2 ist das Auto hat neu TÜV bekommen bevor ich es gekauft habe und in der Werkstatt in der ich war wurde mir gesagt das es wohl so ist dass das Auto mit diesen Schäden nicht durch den TÜV hätte kommen können
Ich gehe mal davon aus, dass dir dieser Tüv-Bericht ausgehändigt wurde mit den Fahrzeugpapieren.
Dann kannst du ja mal zu der Stelle fahren, wo der Tüv gemacht wurde und nachfragen.
Es gibt kein Rückgaberecht.
Kannst du nachweisen, dass der Verkäufer von den Mängeln wußte, und er diese nicht erwähnt hat, kannst du deren Beseitigung von ihm einfordern. Die Mängel des TÜV wußte er möglicherweise selber nicht. Du hattest sie ja auch nicht bemerkt.
Was steht im Kaufvertrag über den Zustand des Autos? Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
Da steht dass das Auto in einem top Zustand ist.. Und ja leider auch Gewährleistung ausgeschlossen also vermute ich mal das ich Pech habe 🤦♀️
Der Verkäufer haftet für arglistig verschwiegene Mängel. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. ... Der Verkäufer muss den Käufer auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Autos (z. B.
sofort handeln! Du musst das so nicht akzeptieren! Hatte selbst so einen Fall schon.
Danke ich werde mal versuchen was ich machen kann denke ich werde morgen zum Anwalt gehen
Was steht denn im Kaufvertrag ? Wenn der Verkäufer dir ein Straßenverkehrs tüchtiges Auto verkauft hat und der Tüv bzw. Werkstatt sagt das kann so nicht auf der Straße fahren hast du recht gute Chancen das wieder zurück zu geben...
Wenn aber extra vermerkt wurde mit Bastlerfahrzeug oder ohne gewährleistung/Garantie gekauft wie gesehen oder ohne Rücknahme wird es echt schwer da was zu machen.
du musst klagen, freiwillig nimmt der das nicht zurück
und die chancen sind eher schlecht
du musst ihm arglistige täuschung nachweisen
das ist nicht so einfach
du musst ihm nachweisen, dass ihm die mängel bekannt waren
ein "hätte kennen müssen" reicht nicht
du brauchst zb die aussage eines dritten, dass der sagt, er hatte dem verkäufer diese mängel mitgeteilt
das bekommt man ganz schwierig nur hin
Wäre eine Möglichkeit.. Ist aber halt echt ärgerlich sowas danke für die Antwort :)