Auto privat gekauft Rückgaberecht?

6 Antworten

Punkt 2 ist das Auto hat neu TÜV bekommen bevor ich es gekauft habe und in der Werkstatt in der ich war wurde mir gesagt das es wohl so ist dass das Auto mit diesen Schäden nicht durch den TÜV hätte kommen können 

Ich gehe mal davon aus, dass dir dieser Tüv-Bericht ausgehändigt wurde mit den Fahrzeugpapieren.

Dann kannst du ja mal zu der Stelle fahren, wo der Tüv gemacht wurde und nachfragen.


annihfmn 
Beitragsersteller
 25.08.2020, 00:11

Wäre eine Möglichkeit.. Ist aber halt echt ärgerlich sowas danke für die Antwort :)

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Kuga50  25.08.2020, 00:13
@annihfmn

Wieso ärgerlich. Du musst einen Beweis finden, dass der Verkäufer von dem Mängel wusste.

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Es gibt kein Rückgaberecht.

Kannst du nachweisen, dass der Verkäufer von den Mängeln wußte, und er diese nicht erwähnt hat, kannst du deren Beseitigung von ihm einfordern. Die Mängel des TÜV wußte er möglicherweise selber nicht. Du hattest sie ja auch nicht bemerkt.

Was steht im Kaufvertrag über den Zustand des Autos? Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

annihfmn 
Beitragsersteller
 24.08.2020, 23:51

Da steht dass das Auto in einem top Zustand ist.. Und ja leider auch Gewährleistung ausgeschlossen also vermute ich mal das ich Pech habe 🤦‍♀️

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Der Verkäufer haftet für arglistig verschwiegene Mängel. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. ... Der Verkäufer muss den Käufer auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Autos (z. B.

sofort handeln! Du musst das so nicht akzeptieren! Hatte selbst so einen Fall schon.


annihfmn 
Beitragsersteller
 24.08.2020, 23:51

Danke ich werde mal versuchen was ich machen kann denke ich werde morgen zum Anwalt gehen

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Was steht denn im Kaufvertrag ? Wenn der Verkäufer dir ein Straßenverkehrs tüchtiges Auto verkauft hat und der Tüv bzw. Werkstatt sagt das kann so nicht auf der Straße fahren hast du recht gute Chancen das wieder zurück zu geben...

Wenn aber extra vermerkt wurde mit Bastlerfahrzeug oder ohne gewährleistung/Garantie gekauft wie gesehen oder ohne Rücknahme wird es echt schwer da was zu machen.

du musst klagen, freiwillig nimmt der das nicht zurück

und die chancen sind eher schlecht

du musst ihm arglistige täuschung nachweisen

das ist nicht so einfach

du musst ihm nachweisen, dass ihm die mängel bekannt waren

ein "hätte kennen müssen" reicht nicht

du brauchst zb die aussage eines dritten, dass der sagt, er hatte dem verkäufer diese mängel mitgeteilt

das bekommt man ganz schwierig nur hin