Abgemeldetes Auto zum TÜV?
Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft dieses ist Abgemeldet und hat kein TÜV weil abgelaufen. Wie soll ich nun zum tüv mit dem Fahrzeug?
Außer Autotrailer
6 Antworten
Mit einem Kurzkennzeichen und eVB-Nummer ist es möglich.
Oder du lässt das Fahrzeug abschleppen.
Was hast Du denn für einen Berater/Makler? Du solltest wechseln!
Und abschleppen zum TÜV ist ja gar nicht erlaubt!
Lass dir von der Zulassungsstelle ein Kennzeichen vorab zuteilen, eVb von der Versicherung deiner Wahl, dann darfst du mit ungestempelten Kennzeichen alle zur Zulassung notwendigen Fahrten durchführen.
Wenn es nicht angemeldet ist, kannst du gar nicht zum TÜV
Eben, deshalb darfst Du ja auch vorher ohne Anmeldung zum TÜV fahren, und wenn es ein muss, auch zur Werkstatt, Du Superheld.
Höre einfach auf Deinen Vers.-Berater/Makler, der ist zwar kein Held, aber der kennt solche unwissenden Kunden und hilft gerne, da bin ich mir sicher.
Und fahr ich dann einfach ohne Kennzeichen usw zum tüv oder was?
Immer noch nicht lernwillig?
Wo steht etwas von ohne Kennzeichen, mit dem vorhandenen, hast Du nicht, also lasse es Dir zuteilen, und nichts ist mit was.
Wie soll ich mir ein kennzeichen zuteilen lassen ohne tüv
Per Oneliner oder über die Zulassungsstelle reservieren/zuteilen lassen/abholen.
Erzähle nicht, dass Du nicht kennst, woher diese Dinger kommen.
Besorg dir ein Kurzzeit-Kennzeichen. Damit kannst du dann zum TÜV.
Was, mit dem vorhandenen Kennzeichen und der eVBN zum TÜV ist doch kein Problem.
Ich hab kein Kennzeichen und ohne Kennzeichen kein TÜV und ohne tüv kein Kennzeichen
Dann bestelle eins, tacker das an Deine Kiste, fahre zum TÜV, danach zur Zulassung.
Ich fürchte nur, Du wirst bei Deiner Einstellung und Lernunfähigkeit auch keinen TÜV, auch keine Versicherung und auch keine Zulassung bekommen.
Wenn ich einfach ein kennzeichen bestelle und damit zum tüv fahre begehe ich eine Straftat und das will ich eig vermeiden
Wer sagt das denn bzw. seit wann soll das so sein?
Meine Bedenken werden erneut bestätigt! Warum so lernunfähig?
Du darfst ja auch so zur Werkstatt und zur Zulassungsstelle fahren.
Die behörden wissen doch dann gar nicht wem das kennzeichen gehört?
Wer sind die Behörden? Die Zulassungsstelle weiß es, denn die haben das ja zugeteilt/ausgegeben.
Mach doch was Du willst, wenn Du alles besser kennst.
Ich kenn nicht alles besser aber bei Anforderungen für ein kennzeichen steht halt das man gültigen TÜV braucht
Wo steht das?
Das steht eben nirgends, für eine Reservierung/Zuteilung wird auch kein TÜV benötigt (nicht einmal ein Auto!), der wird erst bei der Zulassung verlangt.
Das verstehe ich nicht, mit einem zugeteilten Kennzeichen und einer eVBN kann doch diese Fahrt unternommen werden. Wieso weiß Dein Vers.,-Berater/Makler das nicht?
Für die Anmeldung brauch ich doch TÜV du Held