Vor 2 Tagen Porsche von Privat gekauft hab ich Rückgaberecht?
Moin moin
Ich habe vor 2 Tagen ein Porsche Panamera gekauft von Privat. Zuhause angekommen Auto bei der Werkstatt abgestellt und am nächsten morgen alles durch checken lassen. Bremse, Querlenker, Auspuff entleert, und weitere Sachen gefunden die erneuert werden müssen. Nun zum größten Problem, das Auto wurde unfallfrei gekauft aber laut Gutachter hatte das Auto ein Riesen Unfall also wurde das Auto komplett mal lackiert und an mehreren Stellen gespachtelt. Heckstoßstange auch andere Farbe wie Rest des Fahrzeugs konnte man auch erst richtig im Licht sehen. Im Vertrag wurde das Auto als Unfall frei verkauft steht auch im Vertrag drin und der Verkäufer hat in den Vertrag auch rein geschrieben das man 14 Tage hat das Auto zurück zu geben (14 tägiges Rückgaberecht).
so nun Verkäufer angeschrieben alles geschildert aber will das Auto aufeinmal nicht zurück nehmen da er es nicht wusste, meinte auch geh zum Anwalt wenn’s dich so stört.
wie sieht ihr die Sache wer liegt im Recht?
Termin beim Anwalt ist am Dienstag um 17 Uhr.
danke im Voraus für die Antworten!!
12 Antworten
Das kann der Gutachter innerhalb von 2 Tagen nach dem Kauf alles feststellen. Respekt das er innerhalb von 2 Tagen Zeit hätte für den Termin und ein Gutachten erstellen konnte.
Sorry, aber die Story ist dann etwas an den Haaren herbei gezogen.
Wenn du mich fragst, ist die genaue Geschichte erstunken und erlogen
hat in den Vertrag auch rein geschrieben das man 14 Tage hat das Auto zurück zu geben (14 tägiges Rückgaberecht).
Was ist daran nicht zu verstehen und warum muss man dann zum Anwalt?
"Rückgabe" ist ein Fall, der in der Regel nicht vorgesehen wird. Du hast ein Auto gekauft, also solltest du auch in der Lage sein, den Vertrag dazu zu lesen. Nun hast du ihn gelesen und liest da drin, dass du es zurückgeben kannst.
Aber:
Was du da hast ist das arglistige Verschweigen von Vorschäden. Immerhin steht "unfallfrei" zugesichert drin und damit wird es nicht zu einer Rückgabe, sondern zu einem Betrug. Wenn er es nicht weiß und es trotzdem reinschreibt, ist das sein Pokerpech. Wenn er sich querstellt, wirst du nicht um einen Anwalt drumherumkommen. Du kannst es dem Verkäufer so schildern, dass sehr viel mehr Kosten auf ihn zukommen werden, da er den Betrug offensichtlich durchziehen will.
Aber:
Genaues kann Dir hier niemand sagen, denn niemand hier kennt den Vertrag und seine Formulierungen.
und der Verkäufer hat in den Vertrag auch rein geschrieben das man 14 Tage hat das Auto zurück zu geben (14 tägiges Rückgaberecht).
Naja, eindeutiger gehts doch gar nicht, wenn daran keine Bedingungen geknüpft sind.
Du wist unter diesen Umständen ein Widerrufsrecht haben. Also mach dir keine Sorgen.
Welcher Privatverkäufer mit Dreck am Stecken bietet ein 14tägiges Rückgaberecht an ?? 🙄