Auto fahren aber noch nicht auf mich angemeldet?
Moin,
ich kaufe morgen bei einer Privatperson ein Auto. Das Auto ist angemeldet, hat gültigen TÜV und noch seine Kennzeichen. Wir wollen es so regeln, dass ich es darauf die Woche auf mich ummelde (Zulassungsstelle und Versicherung)
Leider benötige ich für das Wochenende dieses Auto (Termine usw.)
Dürfte ich dieses angemeldete Auto dann übers Wochenende fahren oder muss es auf direktem Wege nach Hause gebracht werden und da bleibt es dann stehen bis zur Ummeldung?
3 Antworten
Wenn der Verkäufer zustimmt kannst du damit fahren. Am besten im Kaufvertrag festhalten wann du das Fahrzeug übernommen hast: Datum und Uhrzeit.
Kein Problem. Allerdings sollte/muss das im Kaufvertrag auch schriftlich fixiert werden. Das ist deshalb schon Wichtig das er unter Umständen nicht für deine eventuellen Verkehrsverstöße belangt wird.
Sollte bis zum Zeitpunkt der Umeldung etwas passieren bekäme er zwar noch die Post, kann aber dann Einspruch einlegen und belegen das er zum vermeintlichen Tatzeitpunkt schon nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs gewesen ist.
Bedauerlicherweise weiß das nicht jeder obwohl er es müsste.
Mittlerweile muss man doch davon ausgehen, dass bei vielen logisches denken nicht möglich ist.
Dürfte ich dieses angemeldete Auto dann übers Wochenende fahren....
Ja, wenn der bisherige Eigentümer damit einverstanden ist.
Nö, der Verkäufer hat mit Versicherung verkauft, somit ist er raus aus der Nummer..
D.1 Welche Pf lichten haben Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs?
Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigtenFahrer gebraucht wird.
Ohne Einverständnis wäre es eine Obliegeheitsverletzung. Die möglichen Folgen solltest du kennen.
§§ 5 und 6:
https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html
Naja, jeder Halter wird ja seine Pflichten als Verkäufer kennen, ich kenne sie jedenfalls, die da lauten, Zulassungsstelle und Versicherung sind asap zu informieren über den Verkauf.