Auto fahren aber noch nicht auf mich angemeldet?

3 Antworten

Wenn der Verkäufer zustimmt kannst du damit fahren. Am besten im Kaufvertrag festhalten wann du das Fahrzeug übernommen hast: Datum und Uhrzeit.

Kein Problem. Allerdings sollte/muss das im Kaufvertrag auch schriftlich fixiert werden. Das ist deshalb schon Wichtig das er unter Umständen nicht für deine eventuellen Verkehrsverstöße belangt wird.

Sollte bis zum Zeitpunkt der Umeldung etwas passieren bekäme er zwar noch die Post, kann aber dann Einspruch einlegen und belegen das er zum vermeintlichen Tatzeitpunkt schon nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs gewesen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

schleudermaxe  21.09.2024, 17:29

Naja, jeder Halter wird ja seine Pflichten als Verkäufer kennen, ich kenne sie jedenfalls, die da lauten, Zulassungsstelle und Versicherung sind asap zu informieren über den Verkauf.

Dürfte ich dieses angemeldete Auto dann übers Wochenende fahren....

Ja, wenn der bisherige Eigentümer damit einverstanden ist.


schleudermaxe  21.09.2024, 17:30

Nö, der Verkäufer hat mit Versicherung verkauft, somit ist er raus aus der Nummer..

wattdennnu2  21.09.2024, 19:04
@schleudermaxe
D.1 Welche Pf lichten haben Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs?
Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigtenFahrer gebraucht wird.

Ohne Einverständnis wäre es eine Obliegeheitsverletzung. Die möglichen Folgen solltest du kennen.

§§ 5 und 6:

https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html