Auto mit eigene Kennzeichen verkaufen?

8 Antworten

Wenn der Erwerber deines Fahrzeuges weit weg wohnt, könntet ihr das Fahrzeug bei deiner zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen und der Erwerber beantragt ein Kurzzeitkennzeichen. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen beträgt ca. 13,50 € + den Kosten für die Kurzzeitkennzeichen. Wenn der Erwerber eine eVB-Nr. seiner Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen besorgt, wird die Versicherungsprämie in der Regel mit der "normalen" Zulassung verrechnet.

Auf jeden Fall solltest Du einen Kaufvertrag abschließen und die Veräußerungsanzeige an deine zuständige Kfz-Zulassungsbehörde senden. Die Angaben sollten natürlich leserlich geschrieben sein und die Angaben im Personalausweis solltest Du auf jeden Fall kontrollieren. In diesem Fall besteht allerdings das Risiko, dass der Erwerber das Fahrzeug nicht oder relativ spät auf seinen Namen umschreiben oder außer Betrieb setzen lässt.

Ich würde dir immer empfehlen, dass Du dein zugelassenes Fahrzeug nicht dem Erwerber übergibst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kannst du schon machen, dabei ist es aber extrem wichtig, dich vernünftig abzusichern. Das bedeutet, dass du auf jeden Fall einen ordentlichen Kaufvertrag, am besten einen Vordruck vom ADAC oder so (kann man herunterladen), aufsetzen und vollständig ausfüllen musst. Ganz wichtig ist hier, dass darauf das Datum und die Uhrzeit der Übergabe vermerkt ist und dass der Käufer das Fahrzeug unverzüglich ummeldet. Auf jeden Fall den Personalausweis (Vorder- und Rückseite) kopieren oder fotografieren und unverzüglich den Verkauf bei der Versicherung anzeigen.

Wenn du das alles berücksichtigst, bist du auf der sicheren Seite. So hast Du im Fall der Fälle einen ordentlichen Nachweis über den Verkauf und die Übergabe und durch die Info an die Versicherung ist der Käufer auch zur Ummeldung gezwungen, da die Mitteilung über die Beendigung des Versicherungsschutzes auch an die Zulassungsstelle geht.


SBV777  26.02.2023, 16:02

Deine Antwort ist grundsätzlich richtig. Allerdings bleibt das Risiko bestehen, dass der Erwerber das Fahrzeug nicht auf seinen Namen umschreiben oder das Fahrzeug außer Betrieb setzen lässt. Die Kraftfahrzeugsteuern müsste der Halter bzw. Verkäufer des Fahrzeuges bis zur Außerbetriebsetzung oder Umschreibung des Fahrzeuges weiterhin entrichten.

Allerdings würde der Erwerber von der Kfz-Zulassungsstelle selbstverständlich entsprechend aufgefordert und bei fehlenden Versicherungsschutz per Verfügung aufgefordert und nach Ablauf der Frist würde das Fahrzeug nach Möglichkeit auch zwangsweise außer Betrieb gesetzt.

Salue

Das Risiko ist gross, dass er dann endlos mit dem Auto weiterfährt, wenn es noch schlimmer kommt verkauft er das Auto weiter, immer noch mit Deiner Zulassung.

Er soll eine genügende Anzahlung machen und bekommt dann von Dir die abgemeldeten Fahrzeugpapiere. Damit kann er den Wagen auf sich zulassen, Dir den Restbetrag bar bezahlen und den Wagen mit seiner Zulassung auf eigener Achse nach Hause fahren.

Tellensohn


Alopezie  29.03.2023, 17:10

Da finde ich das Risiko deutlich höher jemanden die Papiere zu geben ohne die volle Summe zu haben.

Tellensohn  30.03.2023, 14:17
@Alopezie

Das Risiko beträgt genau CHF 50.- bei uns. Soviel konstet ein Duplikat des Fahrzeugausweises beim Kantonalen Strassenverkehrsamt. Das bekomme ich problemlos, der im Ausweis eingetragene Besitzer stimmt ja mit meiner Person überein.

Damit kann der Interessent mit dem Original nichts mehr anfangen. Er riskiert sogar ein paar Fragen der Behörde, wie er zu diesem Ausweis gekommen ist.

Tellensohn

Ganz wichtig ist lass dir den Ausweis zeigen und schreibe die Ausweis-Nummer auf.

Die Anschrift dese Käufers steht auf der Rückseite des Ausweises. Und lass dir natürlich auch den Führerschein zeigen für die Probefahrt.

Und Übergabe des Autos und FAhrzeugpapiere erst dann wenn 100 Prozent in Bar bezahlt sind.

Ziemlich häufige Betrugsmasche ist, das mit einer kleinen Anzahlung und herzzereissenden Gesichte das Auto übergeben wird und man dann monatelang auf die Restzahlung wartet. Die Mühlen des Gesetztes sind leider sehr langsam.

Ob man ein angemeldetse Auto übergibt muss man selber entscheiden, ich denke das Vertrauen etwas ist, was in beide Seiten funktioniert.

Würde ich lassen, weil man da echt viel Schmu mit machen kann. Der Käufer soll sich einfach rote Übergangskennzeichen besorgen und gut.