Auto Kauf privat, Betrug - Anzeigen?

3 Antworten

Du brauchst ein Gutachten.

Dann kannst du das einklagen.

Ansonsten schau halt was der Tüv sagt.

Hier wird wohl eine Rechtsschutzversicherung nötig sein. Versuche ein Gespräch mit dem Verkäufer zu führen.

was genau steht im kaufvertrag? solche mängel müssen dort gelistet sein. hast du denn wenigstens die karre probegefahren? das mit der handbremse und dem schlecht startenden motor hätte man doch sofoert gemerkt.

auch ein privater käufer ist zur gesetzlichen "sachmängelhaftung" (BGB §§ 434,ff) verpflichtet, auch wenn das viele mit irgendwelchen formulierungen ausschließen wollen. gesetzliche vorschriften lassen sich nicht "abschalten"

setze den verkäufer schriftlich (einwurf-einschreiben) mit mängelrüge, mängelliste und fristsetzung in verzug, setze eine frist zur rückabwicklung oder mängelbeseitigung und drohe mit einere klage, wenn bis zum fristende nichts passiert.

baue auch die erwähnung dieser gesetzlichen pflicht mit hinweis auf den § mit ein. dann weiß (oder vermutet) der verkäufer, dass du dich mit juristischen dingen auskennst und deine rechte ggf. mit hilfe von anwalt und gericht durchboxen wirst. "säbelrasseln" hat in solchen fällen bei juritischen laien, die betrügen wollen, immer gut geholfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung