Auto Kauf privat, Betrug - Anzeigen?
Hallo, mal eine kurze Frage und zwar habe ich vor knapp 3 Wochen ein Auto gekauft. Ohne TÜV …. Der Verkäufer war ein Privatmann, er hat mir zugesichert das Auto würde über den TÜV kommen wenn man die Reifen wechselt.
leider habe ich das Auto trotz meiner Dämlichkeit gekauft.
Als ich zuhause ankam, das ist jetzt knapp 3 Wochen her….. die Handbremse geht nicht , der Motor springt schlecht an, die Karre wurde unten drunter komplett angesprüht damit man die Roststellen nicht sieht, die ABS Lampe wurde vermutlich abgeklemmt…. Ich habe den Typen angeschrieben und mein Geld zurück gefordert , er hat mich blockiert und auf Anrufe reagiert er auch nicht. Im Vertrag steht (Ohne Garantie und ohne Rücknahme/ Privatverkauf) …. Hab ich trotzdem irgendwie die Möglichkeit eine Anzeige zu machen und irgendwie auch die Möglichkeit das Auto zurück zu geben und das Geld zu bekommen…..? Im Internet steht , auch ein Privatverkäufer muss das Auto zurück nehmen bei einem „arglistigen“ Grund…. ABS Lampe abklemmen ohne Erwähnung wäre doch schon ein Grund…. ? Oder was meint ihr
3 Antworten
Du brauchst ein Gutachten.
Dann kannst du das einklagen.
Ansonsten schau halt was der Tüv sagt.
Hier wird wohl eine Rechtsschutzversicherung nötig sein. Versuche ein Gespräch mit dem Verkäufer zu führen.
was genau steht im kaufvertrag? solche mängel müssen dort gelistet sein. hast du denn wenigstens die karre probegefahren? das mit der handbremse und dem schlecht startenden motor hätte man doch sofoert gemerkt.
auch ein privater käufer ist zur gesetzlichen "sachmängelhaftung" (BGB §§ 434,ff) verpflichtet, auch wenn das viele mit irgendwelchen formulierungen ausschließen wollen. gesetzliche vorschriften lassen sich nicht "abschalten"
setze den verkäufer schriftlich (einwurf-einschreiben) mit mängelrüge, mängelliste und fristsetzung in verzug, setze eine frist zur rückabwicklung oder mängelbeseitigung und drohe mit einere klage, wenn bis zum fristende nichts passiert.
baue auch die erwähnung dieser gesetzlichen pflicht mit hinweis auf den § mit ein. dann weiß (oder vermutet) der verkäufer, dass du dich mit juristischen dingen auskennst und deine rechte ggf. mit hilfe von anwalt und gericht durchboxen wirst. "säbelrasseln" hat in solchen fällen bei juritischen laien, die betrügen wollen, immer gut geholfen.