Unfall , Probezeit , geliehenem Auto?

6 Antworten

Den Schaden an dem anderen Auto zahlt die Kfz-Haftpflicht von dem Pizza-Auto. Bei dem Schaden an dem Pizza-Auto kommt es auf die genauen Umstände an. Ggf. KANN es durchaus sein, dass du zur Kasse gebeten wirst.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unfall-mit-dem-firmenwagen-wann-haftet-der-arbeitnehmer_017321.html


snaptropper 
Beitragsersteller
 08.12.2020, 10:02

Also für das Auto von der Pizzeria oder ? Bekomme ich Ärger weil er der Versicherung nicht gesagt hat weil ich das Auto fahre?

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ErsterSchnee  08.12.2020, 10:03
@snaptropper

Du hast mit der Meldung an die Versicherung nichts zu tun, deswegen kannst du deshalb auch keinen Ärger bekommen.

Außerdem ist auch die Frage, wie genau die Versicherungsbedingungen sind. In meinem Vertrag ist zum Beispiel nur ein Mindestalter für den Fahrer festgelegt.

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Gutefrage52538  08.12.2020, 10:06
@ErsterSchnee

Richtig er hat den Wagen Versichert und muss sich an die Vorgaben halten.

Lässt er sich fahren geht das auf ihn zurück, ist ja nicht deine Versicherung

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snaptropper 
Beitragsersteller
 08.12.2020, 10:11
@ErsterSchnee

Muss ich was zahlen oder sowas ? Bekommt der Chef von der Pizzeria Ärger ?

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Vorfahrt genommen = du hast Schuld

Deine Versicherung kann die Zahlung verweigern und du musst es aus eigener Tasche zahlen.

Wenn der Chef das verschweigt und es kommt ans Licht kann die Versicherung ihm die Kfz Versicherung kündigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gelernter Kfz-Mechaniker

snaptropper 
Beitragsersteller
 08.12.2020, 10:02

Wie meinst du das mit kündigen ? Weil er nicht gesagt hat das ich fahre ?

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Gutefrage52538  08.12.2020, 10:03

Nein die Versicherung zahlt schon auch wenn es dein Fehler war, wenn nicht bist aber schlecht versichert

Also den Geschädigten, das eigene Auto nur bei Vollkasko.

Hab mir ne Tür kaputt gefahren Vollkasko hat alles bezahlt, war selber schuld

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wattdennnu2  08.12.2020, 10:06
Deine Versicherung kann die Zahlung verweigern und du musst es aus eigener Tasche zahlen.

1A Unfug.

Warum kennst du nicht den Begriff "Pflichtversicherung"?

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Payns84X  08.12.2020, 10:09
@wattdennnu2

Wenn in der Versicherung keine selbstversursachten Schäden abgedeckt sind zahlt man selbst. Nennt sich auch grobe Fahrlässigkeit. Lese mal deine Versicherungsunterlagen.

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Dass der Chef dich nicht als Fahrer angemeldet hat, ist sein Problem. Muss er übrigens auch nicht, das Auto ist versichert. Wenn er micht bestimmtre Persobnenkreise bei der Versicherung ausgeschlossen hat, um Beiträge zu sparen, passiert nix. Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges zahlt den Schaden am anderen KFZ.

Den Schaden am Auto zahlt der Chef, wenn er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Regress könnte er höchstens verlangen, wenn Du grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hättest. Das muss er aber beweisen, bloße Behauptung reicht da nicht.

https://www.gutefrage.net/frage/unfall-probezeit--geliehenen-fahrzeug

die Haftpflicht zahlt Fremdschaden - Vollkasko Eigenschäden,

der Fahrer ist nicht versichert, sondern das Fahrzeug. bei der Versicherung wird ein Fahrerkreis angegeben, sein Problem, er ist Versicherungsnehmer

am Firmenwagen könntest DU in die Haftung genommen werden, grobe Fahrlässigkeit, was dir nachgewiesen werden muss


snaptropper 
Beitragsersteller
 08.12.2020, 10:12

Also bekomme ich Ärger , muss für beide Autos zahlen ?

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Den Schaden von dem Unfallgegner muss die Versicherung von eurem Pizza-Auto zahlen. Evtl. muss dein Chef hier aber Nachzahlungen leisten, weil er dich als Fahrer verschwiegen hat. Das ist aber ihm verschuldet, da er dich wissentlich nicht gemeldet hat und es nicht deine Aufgabe ist, dich bei der Versicherung anzumelden (du wirst ja nicht der Versicherungsnehmer sein).

Beim Eigenschaden ist das natürlich die Frage, wie das in dem Betrieb geregelt ist. Eine gesetzliche Regelung gibt es glaube ich nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Automotive embedded Softwareentwickler