Ausziehen wie?
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Ich will gerne in meine Unistadt ziehen, da es für mich auf Dauer nicht mehr vertretbar jeden Tag 6 Stunden zu pendeln. Am Wohnungsmarkt würde es nicht scheitern, aber mein Erzeuger ist darauf nicht gut zu sprechen, da er der Meinung ist, dass ich nur ausziehen will damit ich mit meinem Freund rumhur3n kann. Ich würde bei dem Auszug für die erste Zeit finanzielle Hilfe brauchen, danach würde ich arbeiten.
Wie kann ich ihn überzeugen auszuziehen?
4 Antworten
BAföG hast du bereits beantragt?
Falls nicht: umgehend nachholen! Dann siehst du bereits ob du BAföG berechtigt bist. Bist du es, dann ist das insgesamt kein Problem: mit dem Auszug stellst du dann den Abänderungsantrag. BAföG plus Kindergeld (welches dein Vater dir dann weiterleiten muss, wenn er keinen Unterhalt in mindestens der Hhe des Kindergeldes zahlt) müssen dann zum Leben reichen.
Ansonsten sind 6 Stunden viel zu viel zum pendeln und da du nicht vor Ort studierst, hast du auch so Anspruch auf eine eigene Wohnung am Studienplatz. Damit sind deine Eltern dir dann auch zum Barunterhalt verpflichtet, wenn BAföG abgelehnt werden sollte. ABER auch wenn BAföG abgelehnt wird, bedeutet das leider nicht, dass sie nach BGB auch tatsächlich leistungsfähig wären. Verweigern sie dir den zustehenden Unterhalt, dann stellst du einen Antrag auf Vorausleistung beim Amt für BAföG.
Überzeugen musst du ihn nicht! Du bist volljährig und kannst somit hinziehen wohin du willst und in deinem Fall gibt es ja auch eine Begründung für den Auszug, so dass er dich nicht auf Kost und Logis verweisen kann!
dass ich nur ausziehen will damit ich mit meinem Freund rumhur3n kann.
Er sollte Dir nicht das unterstellen was er in seinem jungen Jahren getan hat...
... und wenn es in seiner Zeit o.k. war, kann das heute nicht verkehrt sein. 😉
Also volljährig. Auch sexuell dürft ihr mit Euch machen was ihr wollt und müsst nicht Deinen Vater um Erlaubnis fragen.
... und Geschlechtsverkehr zu haben reicht z.B. im Sommer eine schöne Wiese, ganz egal an welchem Ort.
Will er leider nicht verstehen, ich würde wenn es mir möglich wäre keine Sekunde hier bleiben, da die Mentalität die der Steinzeit gleicht :D
da es für mich auf Dauer nicht mehr vertretbar jeden Tag 6 Stunden zu pendeln.
Frage ihn doch mal, ob er Dich täglich zur Uni fährt und abholt um diese Zeiten zu verkürzen.
Gute Idee! Das ist ja auch Zeit, die ich verliere, die ich würde ich in meiner Unistadt wohnen produktiv nutzen könnte
Ist dein Freund denn auch in der entfernten Stadt. Die Fahrtzeiten sind viel zu lang für das tägliche Pendeln.
Wären 3/4 Stunde Fahrtzeit zu ihm. Aber wir können nichts dafür, dass er dort zur Uni geht und ich "nebenan" zumal wir uns vor dem Studium
Bist du volljährig? Dann hat dein Vater da nichts zu melden, geh einfach. Für finanzielle Unterstützung kannst du dich ans Jobcenter wenden und Bürgergeld beantragen.
Ah ja. Lieber nichts tun und weiter unter der Situation leiden, anstatt sich über seine Möglichkeiten beraten zu lassen, ist 'ne super Idee.
In diesem Fall kann sie sich beraten lassen, solange sie will, es bringt nichts! Ist verlorene Zeit!
Schön, dass du dich mit ihrer individuellen Situation so perfekt auskennst, um das beurteilen zu können. Was wäre denn dein Tipp für sie, außer nichts zu tun, weil ja eh alles nichts bringt?
Sie studiert und hat Anspruch auf Unterhalt und evtl. BAFÖG, das Jobcenter ist da draußen. Warum also soll sie dort Zeit verplempern. Selbst die FS hat das schon erkannt, nur du anscheinend nicht.
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Studenten Bürgergeld? Egal ob BAföG oder Bürgergeld: Ein Anspruch auf eine dieser Leistungen besteht dann, wenn Studenten (oder Auszubildende) ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Sorry, ich dachte heutzutage kann jeder googeln. https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-fuer-studenten-wann-besteht-anspruch-welche-voraussetzungen-gelten;art1373667,11564923#:~:text=Unter%20welchen%20Voraussetzungen%20erhalten%20Studenten,auf%20finanzielle%20Unterst%C3%BCtzung%20angewiesen%20sind.
Da wird doch einiges klarer den auch dort steht das man grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
Das tut man in aller Regel als Student nicht, dann werden ein paar Ausnahmen aufgeführt.
Ändert nichts daran das man als Student in der Regel kein Bürgergeld beantragen kann.
Es geht halt auch um meinen festen Freund, bei dem er sowas impliziert :/
Danke :)