Ausziehen mit 19 aber kein Geld in der Ausbildung?
Hallo, ich bin 19 Jahre alt und möchte aus meinem Elternhaus ausziehen.
Ich mache meine 2. Ausbildung zur Erzieherin und bin noch im 1. Ausbildungsjahr. (1 Ausbildung war bis letztes Jahr zur Kinderpflegerin) Nun zu meiner Frage...
Habe ich irgenwelche Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung? Einwenig finanzielle Unterstützung würde ich auch von meinen Eltern bekommen, nur würden sie nicht alle Kosten übernehmen, worum ich auch nieeemals bitten würde.
Einen Nebenjob habe ich, jedoch nur am Wochenende. In der Woche sieht es nämlich schlecht mit einem Nebenjob aus, da ich auf Bus und Bahn angewiesen bin, der Schulweg über 1 Stunde dauert und ich desöfteren bis 17 Uhr Schule habe.
Oder gibt es vielleicht personen, die ein ähnliches Problem schonmal hatten?
Danke im voraus.
9 Antworten
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Nein, in deiner Situation hast du keinen Anspruch auf Unterstützung.
Für die Erstausbildung gibt's Unterstützung von allen Seiten - und das ist gut so.
Eine Zweitausbildung ist ein "Luxus" und wenn man sich dafür entscheidet, dann muss man selbst zusehen, wie die Finanzierung funktioniert.
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Ausziehen kann man, wenn man Geld dazu hat.
Warum meinen viele Jugendliche, das Geld kommt vom Himmel?
Der Staat (die Menschen die durch ihre Arbeit und ihre Steuern den Staat finanzieren) sind nicht für hochtrabende Wünsche zuständig.
Es ist die zweite Ausbildung- somit sind die Eltern raus.
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Ist das zufälligerweise eine schulische Ausbildung? Dann kannst du Bafög beantragen. Schüler Bafög musst du auch nicht zurück zahlen.
Ruf mal beim Bafög Amt an und frag mal nach.
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1 Du hast keinerlei anrechte auf irgendwelche Gelder vom Stadt du kannst dich nur an deine Eltern wenden und da Unterhalt verlangen.Das kann ganz knapp ausreichen mit kindergeld!
2 Wen dir schon das zuviel ist ist dir eine eigen Wohnung schule und ein 450€ Job auch zuviel!
Andere fahren bis zu 2 stunden zur arbeit arbeiten zb bis 17 uhr und gehen dan noch Zur VHS und machen da zb ihr abitur nach!
Eigentlich sagt der eine Satz aus das du sehr verwöhnt bist und nicht wirklich neben bei arbeiten willst! Du kannst dir zb ja auch ein neben Job in der nähe deiner schule suchen und Dan da Arbeiten!
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Es ist die zweite Ausbildung. Da gibt es weder einen Anspruch auf Kindergeld noch auf Unterhalt von den Eltern.
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auch für die zweite Ausbildung gibt es KG solange der Azubi unter 25 ist.
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Du machst deine 2. Ausbildung und hast keine Ansprüche mehr an deine Eltern. Schön, wenn sie dir trotzdem unter die Arme greifen. Gegenüber dem Amt bzw. dem Steuerzahler hast du keine Ansprüche.
Es liegt kein Anspruch auf Schüler-Bafög vor:
https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html