Auswandern mit insolvenz?

1 Antwort

Keine Arbeit, Keinen Aufenthalt!

Zudem: Wenn du eine Wohnung willst, dann wirst du auf Herz und Nieren geprüft:

Sieben Tugenden und sieben Todsünden | Beobachtern?

Punkt 4 entspricht dem Schufa Auszug!

Und den Gläubigern kannst du keinen besseren Gefallen tun, als in die Schweiz auszuwandern:

Die können dich betreiben. Das ist in der Schweiz wesentlich härter als in Deutschland:

Betreibung | Konkurs Schweiz: Betreibung (betreibung-konkurs.ch)

Der Verlustschein gilt 20 Jahre und kann durch eine weitere Betreibung wieder 20 Jahr verlängert werden:

Verlustschein: Verjährung und Bedeutung für Schuldner | Beobachter

Verjährung von Verlustscheinen

Gut am Verlustschein ist für Gläubiger, dass sie damit für lange Zeit nicht befürchten müssen, dass ihr Anspruch verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar ist. Denn Forderungen, die in einem Verlustschein festgehalten sind, verjähren erst nach 20 Jahren. Dann ist aber Schluss, sie werden nicht mehr angezeigt im Betreibungsregister.

Allerdings kann die Frist während der 20 Jahre von neuem zu laufen beginnen: wenn der Schuldner etwas bezahlt oder die Forderung anderweitig anerkennt. Oder wenn die Gläubigerin betreibt. Wenn eine Betreibung nach Ablauf der 20 Jahre kommt, erhebt man Rechtsvorschlag und macht nötigenfalls vor Gericht die Verjährung geltend


Claudio19 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 10:23

Danke für dein Antwort. Ich werde Vollzeit angestellt und wohnung gibt's auch. Mir ist wichtig zu wissen ob ich die Aufenthaltsgenehmigung bekomme. Wenn es um Schulden geht,ich habe nicht vor die nicht zu bezahlen. Nach Umzug in der Schweiz ich muss die Gericht und die Insolvenzverwalter informieren und dann werden die feststellen wie hoch die Abzüge für die Gläubiger sind. Kannst noch was dazu hinzufügen?

Vielen Dank