Aussage dieses Satzes?
Guten Tag,
ich bin bei der Lektüre eines juristischen Buches auf einen Satz gestoßen, von dem ich mir nicht sicher bin, ob ich ihn richtig erfasse. Es geht hierbei nicht um das Rechtiche an sich, sondern vielmehr um das Sprachliche.
Der Satz lautet folgendermaßen: Demgegenüber ist die Nichtversetzung nicht auch dem Gesetzesvorbehalt zu unterstellen.
Ich fasse die Bedeutung dieses Satzes so auf, dass die vorher genannten Sachverhalte dem Gesetzesvorbehalt zu unterstellen sind, die Nichtversetzung im Gegensatz dazu jedoch nicht.
Wird der Satz von euch auch so verstanden?
Vielen Dank im Voraus!
Ich finde vor allem verwirrend, dass durch das "demgegenüber" und "nicht auch" der Gegensatz offenbar doppelt zum Ausdruck gebracht werden soll.
Kannst du den Text bitte ergänzen um die Passage, die mit "Demgegenüber" gemeint ist?
Universitäre Prüfungen und das Abitur, das den Zugang zum Studium eröffnet, sind aufgrund des Eingriffs in die Berufsfreiheit dem Gesetzesvorbehalt zu unterstellen.
1 Antwort
Hallo Stoahauer!
Der Satz ließe sich vielleicht so verstehen und erklären: "Demgegenüber" bedeutet, dass sich das Folgende anders verhält, als man annehmen oder erwarten könnte. Die Nichtversetzung also ist nicht auch wie universitäre Prüfungen und das Abitur dem ominösen Gesetzesvorbehalt zu unterstellen, obwohl man das erwartet hätte.
Es ist also keine Doppelung, sondern eine sehr umständliche Formulierung, die eleganter mit einem Satzgefüge und z.B. "obgleich" ausfiele. Mit der Konjunktion „obgleich" macht man Gegensätze deutlich oder betont Überraschungen.
"Obgleich universitäre Prüfungen und das Abitur, das den Zugang zum Studium eröffnet, aufgrund des Eingriffs in die Berufsfreiheit dem Gesetzesvorbehalt zu unterstellen sind, ist es die Nichtversetzung nicht auch."
Oder noch kürzer: "Universitäre Prüfungen und das Abitur, das den Zugang zum Studium eröffnet, sind aufgrund des Eingriffs in die Berufsfreiheit dem Gesetzesvorbehalt zu unterstellen, die Nichtversetzung aber nicht."
LG
gufrastella
Gerne!
Die doppelte Gegensatzbildung kenne ich nicht. Daher kann ich nicht sagen, ob sie als Aufhebung oder verstärkend wirkt, wie es bei der doppelten Verneinung ja der Fall sein kann.
Ich meine sowas wie: Hinsichtlich dieses Sachverhalts ist hingegen nicht ebenso zu verfahren.
Das hebt den zum Ausdruck gebrachten Gegensatz meiner Meinung nach ja nicht auf, sondern verstärkt ihn eher, wenn du verstehst, was ich meine. ^^
Auch beim von mir genannten Satz würde sich die Bedeutung, falls man es schon als Dopplung ansehen würde, ja auch nicht ins Gegenteil verkehren.
So ein Verdopplung des Gegenteils, die die Bedeutung wiederum verändert, gibt es ziemlich sicher nicht. Zumindest findet man nirgends etwas dazu. Jetzt höre ich aber auf damit.
Ja, ich kenne sie nicht, wie gesagt. Woher kommt dein linguistisches Interesse?
Ich habe mich früher in der Schule, wie man auch an meinem Profil erkennen kann, sehr für Latein interessiert. Durch mein Steuerrechtsstudium habe ich auch mein Interesse an der Juristerei entdeckt, wo es ja wiederum sehr wichtig ist, seine Gedanken präzise zu formulieren, da eine falsche Formulierung die rechtliche Würdigung in eine ganz andere Richtung lenken kann. Das hat das Ganze noch verstärkt.
Leider werden viele juristischen Texte allein durch ihre Satzlängen und Verweise auf unzählige Paragraphen, Absätze etc. so unübersichtlich, dass die zudem komplizierten Formulierungen die komplizierten Sachverhalten noch schwieriger erscheinen lassen.
Vielen Dank für die Antwort! Deine Erklärung erscheint mir sinnvoll. Würde eigentlich so ein verdoppelter Gegensatz - ähnlich wie eine doppelte Verneinung dazu führt, dass doch wieder ein Ja gemeint ist - auch dazu führen, dass doch wieder nicht das Gegensätzliche gemeint ist? Eher nicht, denke ich. Muss aber zugeben, dass mich dieser Satz sehr verwirrt hat.