Ausbildungsvergütung seit Freitag nicht eingegangen, was tun?

7 Antworten

Sollte ich mich nun an den Betrieb wenden (möglicherweise schlechter Eindruck, da ich erst einen Monat in der Ausbildung bin) oder noch etwas abwarten?

Wende dich an den Betrieb und sprich es an. Es kann sein, dass das erst anständig ins System eingepflegt werden muss, es kann sein, dass es bei der Überweisung oder der Erfassung einen Fehler gab.

Das ist an sich erstmal nichts schlechtes, solange du die Sache ruhig und sachlich angehst und nicht gleich mit einer 'wo ist mein Geld ihr gemeinen Betrüger, ihr lasst mich hier schuften und zahlt nichts, ich zeig euch an!' Tirade kommst.

Allerdings, das wurde ja bereits gesagt... heute ist erst der zweite September und der erste September war ein Sonntag. Es kann durchaus sein, dass die Anweisung zur Überweisung am Freitag raus ist und die Bank es einfach noch nicht gebucht hat.


Davll 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 16:25

Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. In der Ausbildung gibts jedoch besondere Regelungen, weswegen ich die Vergütung am Freitag erhalten hätte müssen (siehe BBiG Paragraph 18 Absatz 2). Ich warte bis morgen und melde mich dann beim Betrieb falls ich’s noch nicht erhalten habe :)

BeviBaby  02.09.2024, 19:01
@Davll

Tu das, aber ich würde dir raten nicht mit irgendwelchen Gesetzeszitaten um die Ecke zu kommen. DAS macht nämlich einen schlechten Eindruck. Insbesondere wenn die Überweisung bereits angewiesen ist aber die Bank trödelt.

Davll 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 19:11
@BeviBaby

Selbstverständlich werde ich das nicht erwähnen und nur freundlich einmal nachhaken. Wollte es nur hier einmal erwähnen um die Situation klarer zu beschreiben

Wann du dein Geld bekommst steht in deinem Arbeitsvertrag! Im Gesetz steht nur ab wann der AG im Verzug ist.

LG

Juli

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Davll 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 16:20

Dort steht nur der Paragraph drin und kein Datum, weswegen ich’s eigentlich am Freitag erhalten hätte müssen. Außerdem handelt es sich um einen Ausbildungsvertrag, trotzdem vielen Dank :)

juli189379  02.09.2024, 16:22
@Davll

Wenn da nichts steht dann stehts in der Betriebsordnung

Davll 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 16:23
@juli189379

In der Ausbildung gelten jedoch besondere Rechte (siehe BBiG Paragraph 18 Absatz 2)

juli189379  02.09.2024, 16:26
@Davll

Dann beschwer dich mal und beruf dich aufs Gesetz mal schaun was dann passiert^^ Azubi im 1. Lehrjahr und glaubt Welle zu machen weils Geld einen Tag zu spät ist, ja moin.

Davll 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 16:29
@juli189379

Drei Tage und genau darum geht’s ja in der Frage, da ich keinen schlechten Eindruck machen will, aber anscheinend bist du zu blöde die Frage zu lesen

juli189379  02.09.2024, 16:31
@Davll

Das Geld ist einen Tag zu spät weil am Wochenende logischerweise nicht gearbeitet wird und die Fälligkeit erst heute startet......bitte gern geschehen ......

Davll 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 16:35
@juli189379

Für dich ebenfalls: lies dir die Gesetzeslage durch die ich dir bereits erwähnt habe. Diese besagt, dass das Geld am letzten Arbeitstag bei mir eingehen muss, welcher der Freitag war.

juli189379  02.09.2024, 16:38
@Davll

Falsch dein Ausbildungsbetrieb muss lediglich am letzten des Monats zahlen wann aber das Geld bei dir ankommt bestimmt deine Bank :) Du solltest deinen Zietierten Gesetzestext mal genau lesen

Wenn man schon mit Gesetzestexten angeben will sollte man auch was davon verstehen

Davll 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 16:39
@juli189379

Informier dich mal bisschen besser und dann wirst du es verstehen :)

LuClRa  02.09.2024, 18:35
@juli189379

Unsinn. Es gilt BBiG. Kannst du nicht lesen oder nicht verstehen?!

juli189379  03.09.2024, 08:34
@LuClRa

Ich habs versucht euch Kindern beizubringen aber wer nicht hört wird fühlen^^

LuClRa  03.09.2024, 09:54
@juli189379

Ich bin 22, kein Kind und habe es so damals in der Ausbildung in der Berufsschule gelernt.

Dein Niveau ist 🤬.

Der Zahlungseingang MUSS am letzten Arbeitstag bei Azubis erfolgen.

Der AG muss so zahlen, dass es am letzten Tag dann gebucht ist!!

warte nochmal bis morgen und dann frag nach.


Davll 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 16:27

Mache ich so :)

Ich verstehe die Antworte nicht die meinen Abwarten.

Wenn es festgelegt ist, dass dein Gehalt am letzten Arbeitstag des Monats da sein soll, dann muss die Firma sich darum kümmern. Im Gegenzug erwarten sie ja von dir auch, etwa dass du dich an die Betrieblichen Abmachungen hälst oder dich an Abmachungen hälst.

Ich würde es am nächsten Tag freundlich ansprechen.


Davll 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 16:26

Ja, verstehe ich auch nicht. Es ist per Gesetz geregelt und es wurde auch nichts anderes abgemacht. Ich danke dir für deine Antwort :)

Frag mal freundlich in der Buchhaltung nach, ob es Probleme gegeben hat, ob die Deine korrekte Bankverbindung haben. Du brauchst ja das Geld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildereignungsprüfung bei der IHK

Davll 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 18:54

Falls ich’s morgen nicht erhalte werde ich mal nachhaken. Danke :)