Ausbildung und in die Berufschule gehen?

4 Antworten

Du kannst bei der Berufsschule mit einem ähnl. Kostenfaktor rechnen wie bei staatl. allg.-bildenden Schulen. Du zahlst für die Schule an sich nichts (kriegst auch nur relativ wenig Geld für deine Ausbildung). Es gibt aber immer größeren und kleineren Kleinkram, den man selbst bezahlen muss, ggf. eben vom Azubi-Einkommen.

Unterschiede zu allg.-bildenden Schulen:

  • sowas wie größere Klassenfahrten z. B. über eine Woche gibt's AFAIK nicht.
  • es gibt weniger wahrscheinlich eine Mensa mit subventionierten Preisen.
  • du kriegst tendenziell weniger Subvention für das ÖPNV-Ticket als ein normaler Schüler.
  • Berufsschulen sind oft tendenziell weiter weg. Heißt tendenziell mehr (z. B. Auto-)Fahrtkosten bzw. mehr Fahrzeit. Bzw. bei selteneren Berufen kommt ggf. noch das Internat oder sonst wie die Übernachtungen dort dazu, weil so weit weg.

Wobei: Schau sowohl in Wohn-, Arbeits- und Schul-Bundesland, ob für Azubis wie in deiner Konstellation ein ÖPNV-Ticket subventioniert wird.

Generelle Tipps an Neu-Azubis:

  • Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst: Wahrscheinlich kommen die Eltern, dass man einen kleinen Betrag für Miete (entspr. zur Zimmergröße) bzw. Nebenkosten inkl. Strom, Essen/Haushalt dazugibt. Evtl. kannst du auf dem Heimweg auch öfters mal für deine Eltern einkaufen etc., um den Betrag etwas zu reduzieren? Muss man verhandeln.
  • Checken ob du noch über deine Eltern Haftpflicht-versichert bist. Wenn nein bzw. die keine haben, unbedingt selber eine abschließen! https://www.finanztip.de/haftpflichtversicherung/privathaftpflicht/
  • Mach dich schon mal mit dem Thema https://www.finanztip.de/steuererklaerung/ Mobilitätsprämie, Verlustvortrag, etc. vertraut.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn Du eine betriebliche Ausbildung machst, gehört die Berufsschule dazu, da musst Du nichts zahlen.

Im Gegenteil, dann bekommst Du eine monatliche Vergütung für die Ausbildung gezahlt, steht dann in deinem Azubivertrag wie hoch die Bruttovergütung ausfällt.

Davon gehen dann zumindest Sozialabgaben für Rente, Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung ab, was Du dann aufs Konto bekommst ist deine Nettovergütung.

Seit Juli 2023 gilt für Kinder unter 25 Jahren auf Erwerbseinkommen der erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto.

Bis zu diesem Betrag wird dann nichts auf deinen Bedarf angerechnet.

Ist die Bruttovergütung höher als die Minijobgrenze, kommen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu, der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.

Dazu kommt dann unter 25 Jahren min.noch das Kindergeld von derzeit 250 Euro und dann bekommt deine Mutter entsprechend zumindest weniger Leistungen für dich gezahlt.

Dann musst Du dich mit deiner Mutter einigen, was Du ihr dann an Kostgeld zahlen musst.

Auszubildende im dualen System zahlen kein Geld für den Berufsschulbesuch :)

es kann sein dass du 20 bis 50 € Kopiekosten zahlen musst.


Jemals 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 00:14

Bist du lustig

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Newshu  22.08.2024, 00:22
@Jemals

Was sollst du da bezahlen müssen? Bildung wird in Deutschland finanziert. Die Kosten trägt der Arbeitgeber, der meldet dich auch in der Regel an

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