Ausbildungsvergütung Mindesterhöhung?
Hallo,
ich hatte vor kurzem Erfahren, das es eine Mindesterhöhung für das zweite und dritte Lehrjahr gibt.
Nämlich 18% mehr im zweiten Lehrjahr als man im ersten bekommen hat und 35% mehr im dritten als man im ersten erhalten hat.
Ist das korrekt? Hab meine Ausbildung 09/22 begonnen, bekomme im ersten 790€ im zweiten 830€ und im dritten 890€. Das wäre dann ja viel zu wenig. Ausbildung Kaufmann für Dialogmarketing.
An wen kann man sich da wenden? Die IHK?
2 Antworten
Die im Gesetz genannten Prozentzahlen beziehen sich auf die Mindestazubivergütungen, die ebenfalls dort genannt werden.
Das kannst du nicht 1:1 auf deinen Azubilohn anwenden!
Nein soetwas gibt es nicht
Negro975
07.03.2023, 18:43
@Hoverings
Es gibt trotzdem keine Mindesterhöhung. Das ist eine Festlegung. Keine Erhöhung
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html