Ausbildungsende urlaub?

5 Antworten

Wenn dein Ausbildungsvertrag dir 30 Urlaubstage für das letzte Ausbildungsjahr zusichert, hast du diesen Anspruch für das gesamte Jahr. Da deine Ausbildung aber im August endet, wird der Urlaub anteilig berechnet.

Beispiel:

- Jahresurlaub: 30 Tage

- Arbeitsmonate: 8 (Januar bis August)

- Urlaubsanspruch: (30 Tage / 12 Monate) 8 Monate = 20 Tage

Fazit:

Dein Chef hat korrekt gerechnet. Du hast für die ersten 8 Monate des Jahres Anspruch auf 20 Urlaubstage.

Da das Ausbildungsverhaeltnis schon laenger als 6 Monate besteht und nach dem 30. Juni endet, hast du einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Dieser Anspruch bezieht sich aber erst einmal nur auf den gesetzlichen Mindestanspruch von 4 Wochen (20 Arbeitstage bei einer 5 Tage Woche).

Vermutlich enthaelt dein Vertrag eine Klausel, nach der im Austrittsjahr nur ein Teilanspruch auf 1/12 des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhaeltnisses im betreffenden Kalenderjahr besteht. Eine solche Vereinbarung ist zulaessig, darf aber nicht zu einer Kuerzung des gesetzlichen Anspruchs fuehren.

Bei 30 Tagen Jahresanspruch und einem Ausscheiden am 31. August sind das dann 8/12 von 30 Tagen, also genau 20 Tage. Dies entspricht genau dem gesetzlichen Mindestanspruch bei einer 5 Tage Woche.

Enthaelt dein Vertrag (ggf. auch Tarifvertrag) eine solche Klausel, hat der Chef im Ergebnis recht und du hast nur einen Anspruch auf eben diese 20 Tage. Enthaelt dein Vertrag aber keine derartige Klausel, erstreckt sich dein Anspruch auch auf den vollen vertraglichen Urlaubsteil und du hast einen Anspruch auf die vollen 30 Tage.

Du musst also erst einmal in deinem Vertrag bzw. in einem ggf. anzuwendenden Tarifvertrag nachsehen, ob sich dort eine solche Regelung findet oder nicht.

Das Ausbildungsjahr ist ja nicht gleichbedeutend mit dem Jahr an sich.

Denn normalerweise fängt man ja am 1.8. oder 1.9. an. Und wenn du zurück denkst, dann hast du im ersten Ausbildungsjahr ja auch nur anteiligen Urlaub bekommen entsprechend der Monate.


DerCaveman  02.07.2024, 04:33

Das Urlaubsjahr ist immer auch das Kalenderjahr. Wie viel Urlaub er in irgendeinem der Vorjahre erhalten hat, spielt hier ueberhaupt keine Rolle.

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Kessie1  02.07.2024, 15:08
@DerCaveman

Ja, das weiß ich. Vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt mit meinem Satz

Das Ausbildungsjahr ist ja nicht gleichbedeutend mit dem Jahr an sich.

Ich dachte, es wird klar durch den letzten Satz:

dann hast du im ersten Ausbildungsjahr ja auch nur anteiligen Urlaub bekommen entsprechend der Monate

Kalenderjahr... das Wort fehlte mir ;-). Dann wäre es wohl verständlicher rüber gekommen.

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Die Urlaubstage beziehen sich immer auf 1 Jahr.

Ende August stehen dir also 30 : 12 x 8 = 20 Urlaubstage zu.

Das ist normal.


DerCaveman  02.07.2024, 04:35

Nur wenn der Vertrag eine sog. "pro rata temporis" Klausel enthaelt und selbst dann nicht auch hinsichtlich des gesetzlichen Jahresanspruchs.

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Ein Ausbildungsjahr darfst du nicht mit einem Kalenderjahr verwechseln.


DerCaveman  02.07.2024, 04:36

Das Urlaubsjahr entspricht immer dem Kalenderjahr!

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baerenhausen  02.07.2024, 14:42
@DerCaveman

Natürlich hast du recht. Darum habe ich ihr ja geschrieben, dass sie das letzte Ausbildungsjahr nicht mit einem Kalenderjahr verwechseln darf. Daher kann sie im letzten Ausbildungsjahr - das ja nur bis zum August 2024 dauert - nicht die vollen 30 Urlaubstage beziehen.

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DerCaveman  02.07.2024, 14:44
@baerenhausen

Je nach Vertrag kann sie das u.U. durchaus. Den vollen gesetzlichen Jahresurlaub kann sie jedenfalls auf alle Faelle beanspruchen.

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