Ausbildung ohne Berufsschule?
Hallo,
ich habe eine Frage aus reinem Interesse: Wenn man das Abitur gemacht hat, hat man ja in der Regel die 12 Jahre Schulpflicht erfüllt und ist somit nicht mehr verpflichtet, am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Wie funktioniert das in der Praxis? ( Für RP)
Zitat " Auszubildende müssen die Berufsschule besuchen, soweit sie noch berufsschulpflichtig sind. In Rheinland-Pfalz gilt die Regel: Nicht mehr berufsschulpflichtig ist, wer 12 Schuljahre durchlaufen hat oder schon eine Ausbildung abgeschlossen hat oder das 22. Lebensjahr vollendet hat." - https://www.ihk.de/pfalz/produktmarken/ausbildung/informationen-fuer-betriebe/waehrend-der-ausbildung/berufsschulanmeldung-3153280
Bedeutet das, dass man dann alle Tage im Betrieb arbeitet oder hat man an Tagen frei, um zum Lernen oder wie ist der Ablauf in diesem Fall?
Außerdem stellt sich mir die Frage, wie man sich auf die Abschlussprüfungen dann vorbereitet, wenn man nicht regelmäßig Berufsschulunterricht hat. Gibt es Skripte oder andere Materialien, die einem zur Verfügung gestellt werden? Wie erhält man die notwendigen Informationen und Lerninhalte?
3 Antworten
Die Ausbildung im Dualen System hat sich bestimmt auch in RP rum gesprochen und bewährt.
Zudem verpflichtet der geschlossene Ausbildungsvertrag die Pflicht zur Teilnahme an der Berufsschule.
§43 SchulG – Beginn und Dauer der Berufsschulpflicht
(1) Nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht wird berufsschulpflichtig, wer in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes steht. Die Schülerin oder der Schüler muss bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses die Berufsschule besuchen.
(2) Berufsschulpflichtig ist auch, wer an einem berufsvorbereitenden Lehrgang nach § 29 Abs. 5 teilnimmt und das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
(3) Von der Berufsschulpflicht ist auf Antrag zu befreien, wenn
1.die Berufsausbildung erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres beginnt,
2.die oder der Auszubildende bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt,
3.die oder der Auszubildende den Abschluss einer Berufsfachschule nachweist oder
4.die Befreiung zur Vermeidung von Härten erforderlich ist.
Das eine betrifft die Schulpflicht, das andere die Verordnungen zu den verschiedenen Berufsausbildungen.
Deine Schulpflicht hast du erfüllt. Aber wenn du einen bestimmten Beruf erlernen willst, gehört dazu auch die Pflicht (und das Recht!), den theoretischen Teil dieser Berufsausbildung an einer Berufsschule zu absolvieren.
Als Abiturient bist du berufsschulberechtigt, nicht mehr berufsschulpflichtig. Zumindest ist das in Bayern so, ich kenne nicht sämtliche Regelungen aller deutschen Schulgesetze.
Die Prüfungsvorbereitung musst du natürlich selbstständig leisten, wenn du auf den Besuch der Berufsschule verzichtest.
Mein Ausbildungsbetrieb hätte mir damals 50 € im Monat mehr bezahlt wenn ich nicht zur Berufsschule gegangen wäre.
Man arbeitet dann natürlich die komplette Wochenarbeitszeit im Betrieb. Frei hat man an den Berufsschultagen nicht.
Müsste man sich eben selber aneignen.
Sollte aber einen Azubi mit Abitur vor keine völlig unlösbare Aufgabe stellen.
gerade die gruppe braucht oft erst hinweise nicht theoretischer art .
Daher wird ja niemand am Besuch der Berufsschule gehindert. Wer wegen seiner Vorbildung nicht berufsschulpflichtig ist, ist berufsschulberechtigt. Darf also ganz normal den Berufsschulunterricht besuchen, wenn er das möchte.
Später an der Uni ist es oft auch nicht anders. Der eine setzt sich in die Vorlesung, der andere mit ein paar Büchern in den Park, weil er lieber anders lernt als der Prof seine Vorlesung gestaltet.
also keine fachtheoretische bildung ?