Ausbildung ohne Berufsschule?

3 Antworten

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Die Ausbildung im Dualen System hat sich bestimmt auch in RP rum gesprochen und bewährt.

Zudem verpflichtet der geschlossene Ausbildungsvertrag die Pflicht zur Teilnahme an der Berufsschule.

§43 SchulG – Beginn und Dauer der Berufsschulpflicht
(1) Nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht wird berufsschulpflichtig, wer in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes steht. Die Schülerin oder der Schüler muss bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses die Berufsschule besuchen.
(2) Berufsschulpflichtig ist auch, wer an einem berufsvorbereitenden Lehrgang nach § 29 Abs. 5 teilnimmt und das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
(3) Von der Berufsschulpflicht ist auf Antrag zu befreien, wenn
1.die Berufsausbildung erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres beginnt,
2.die oder der Auszubildende bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt,
3.die oder der Auszubildende den Abschluss einer Berufsfachschule nachweist oder
4.die Befreiung zur Vermeidung von Härten erforderlich ist.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umschulung zum Kfm im Gesundheitswesen erfolgreich
Von Experte notting bestätigt

Das eine betrifft die Schulpflicht, das andere die Verordnungen zu den verschiedenen Berufsausbildungen.

Deine Schulpflicht hast du erfüllt. Aber wenn du einen bestimmten Beruf erlernen willst, gehört dazu auch die Pflicht (und das Recht!), den theoretischen Teil dieser Berufsausbildung an einer Berufsschule zu absolvieren.

Als Abiturient bist du berufsschulberechtigt, nicht mehr berufsschulpflichtig. Zumindest ist das in Bayern so, ich kenne nicht sämtliche Regelungen aller deutschen Schulgesetze.

Die Prüfungsvorbereitung musst du natürlich selbstständig leisten, wenn du auf den Besuch der Berufsschule verzichtest.

Mein Ausbildungsbetrieb hätte mir damals 50 € im Monat mehr bezahlt wenn ich nicht zur Berufsschule gegangen wäre.

Man arbeitet dann natürlich die komplette Wochenarbeitszeit im Betrieb. Frei hat man an den Berufsschultagen nicht.


Kuestenflueg248  23.08.2024, 18:41

also keine fachtheoretische bildung ?

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RobertLiebling  23.08.2024, 20:08
@Kuestenflueg248

Müsste man sich eben selber aneignen.

Sollte aber einen Azubi mit Abitur vor keine völlig unlösbare Aufgabe stellen.

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RobertLiebling  23.08.2024, 21:16
@Kuestenflueg248

Daher wird ja niemand am Besuch der Berufsschule gehindert. Wer wegen seiner Vorbildung nicht berufsschulpflichtig ist, ist berufsschulberechtigt. Darf also ganz normal den Berufsschulunterricht besuchen, wenn er das möchte.

Später an der Uni ist es oft auch nicht anders. Der eine setzt sich in die Vorlesung, der andere mit ein paar Büchern in den Park, weil er lieber anders lernt als der Prof seine Vorlesung gestaltet.

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