Hat man eine Kündigungsfrist in der Probezeit?
Guten Tag,
ich bin minderjährig und bin in einer Ausbildung und momentan in Probezeit, meine Frage, wenn ich kündige habe ich eine Kündigungsfrist?
4 Antworten
notting
bestätigt
Von
Experte
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitgeber
Nein, bei Ausbildungsverhaeltnissen gibt es in der Probezeit keine Kuendigungsfrist. Bei Arbeitsverhaeltnissen allerdings schon.
BBiG § 22 Abs. 1: "Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden."
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
... Korrektur
Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 22 Kündigung(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Antitroll1234/1444748954_nmmslarge.jpg?v=1444748954000)
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
bin in einer Ausbildung
Nein da kann von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DODOsBACK/1672273964865_nmmslarge__599_0_765_765_232ec0a8d47b023ef5e6c70efaf99a76.jpg?v=1672273965000)
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
U18 kannst DU gar nicht kündigen...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DODOsBACK/1672273964865_nmmslarge__599_0_765_765_232ec0a8d47b023ef5e6c70efaf99a76.jpg?v=1672273965000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
@DODOsBACK
Achso, ja meine Eltern sind damit einverstanden ich will danach Abi machen
Hier ist aber das BBiG von Relevanz