Aus dem Gefängnis ausbrechen?

7 Antworten

Das ist soweit richtig, ja! Der Ausbruch und der Ausbruchsversuch ist strafrei. Man sollte dabei natürlich keine weiteren Strafttaten begehen ... wird die Person gefasst, muss diese ihre Reststrafe absitzen. Aber 1 Monat vor der Entlassung ausbrechen halte ich für sehr unwahrscheinlich!

Da X an der Planung teilnimmt, ist er Tatbeteiligter und für die Sachbeschädigung mitverantwortlich.

Einfaches weglaufen bei einer Ausführung ist Straflos.

Gefängnisausbruch ist tatsächlich strafrei, die Beihilfe dazu allerding snicht. Das heißt die Helfer würden bestraft werden

In Deutschland bekommt man keine weiteren Strafen dafür, wenn es sonst keine Straftaten dabei gab, richtig.

Helfer bekommen allerdings eine.

Der Drang nach Freiheit ist straffrei.

Wenn also einer ausbricht ohne etwas zu stehlen oder kaputt zu machen, dann bekommt er keine weiteren Strafen.

Wenn er wieder eingefangen wird, seine Klamotten zurückbringt, dann hat er noch nicht mal Diebstahl von Anstaltseigentum begangen.

Was allerdings passiert ist, dass er Vergünstigungen in Zukunft wegfallen.

Also Ausgang/Urlaub, oder die Teilnahme an Veranstaltungen können ihm entzogen werden. Dazu gibt es in einer Haftanstalt die Möglichkeit Disziplinarmaßnahmen einzuleiten.

LG Mata

Woher ich das weiß:Berufserfahrung