Aus dem Gefängnis ausbrechen?
Ich habe gelesen dass es erlaubt sollen sein, aus dem Gefängnis auszubrechen.
Solange man keine Körperverletzung oder Sachbeschädigung begeht, kann man keine weitere Strafen bekommen.
Stimmt das?
Ein Beispiel:
Person X ist ein Gefangener in einem Strafvollzug.
Person X muss dort noch einen Monat absitzen.
Person X hat einen Ausbruch mit Freunden außerhalb und innerhalb des Strafvollzugs geplant.
Die Freunde bereiten alles vor, so dass Person X ohne Problem und Aufwand ausbrechen kann.
Person X hat garnichts mit dem Ausbruch zutun.
Er buddelt keine Löcher, er macht keine Fenster oder Türen kaputt, er schneidet keine Zäune auf.
Das machen alles seine Freunde.
Am Ende wenn alles vorbereitet ist, bricht Person X aus ohne etwas gemacht zu haben.
Person X wird leider getappt und muss trotz des Ausbruchs immer noch nur diesen einen Monat dort bleiben.
Ziemlich unvorstellbares Beispiel, aber wenn es wirklichen so laufen würde, würde man dann keine weiteren Strafen bekommen?
(Ich frag für ein Schulprojekt) ;)
7 Antworten
Das ist soweit richtig, ja! Der Ausbruch und der Ausbruchsversuch ist strafrei. Man sollte dabei natürlich keine weiteren Strafttaten begehen ... wird die Person gefasst, muss diese ihre Reststrafe absitzen. Aber 1 Monat vor der Entlassung ausbrechen halte ich für sehr unwahrscheinlich!
Da X an der Planung teilnimmt, ist er Tatbeteiligter und für die Sachbeschädigung mitverantwortlich.
Einfaches weglaufen bei einer Ausführung ist Straflos.
Gefängnisausbruch ist tatsächlich strafrei, die Beihilfe dazu allerding snicht. Das heißt die Helfer würden bestraft werden
In Deutschland bekommt man keine weiteren Strafen dafür, wenn es sonst keine Straftaten dabei gab, richtig.
Helfer bekommen allerdings eine.
Der Drang nach Freiheit ist straffrei.
Wenn also einer ausbricht ohne etwas zu stehlen oder kaputt zu machen, dann bekommt er keine weiteren Strafen.
Wenn er wieder eingefangen wird, seine Klamotten zurückbringt, dann hat er noch nicht mal Diebstahl von Anstaltseigentum begangen.
Was allerdings passiert ist, dass er Vergünstigungen in Zukunft wegfallen.
Also Ausgang/Urlaub, oder die Teilnahme an Veranstaltungen können ihm entzogen werden. Dazu gibt es in einer Haftanstalt die Möglichkeit Disziplinarmaßnahmen einzuleiten.
LG Mata