Aus dem Gefängnis ausbrechen?

8 Antworten

Das ist soweit richtig, ja! Der Ausbruch und der Ausbruchsversuch ist strafrei. Man sollte dabei natürlich keine weiteren Strafttaten begehen ... wird die Person gefasst, muss diese ihre Reststrafe absitzen. Aber 1 Monat vor der Entlassung ausbrechen halte ich für sehr unwahrscheinlich!

Da X an der Planung teilnimmt, ist er Tatbeteiligter und für die Sachbeschädigung mitverantwortlich.

Einfaches weglaufen bei einer Ausführung ist Straflos.

Gefängnisausbruch ist tatsächlich strafrei, die Beihilfe dazu allerding snicht. Das heißt die Helfer würden bestraft werden

In Deutschland bekommt man keine weiteren Strafen dafür, wenn es sonst keine Straftaten dabei gab, richtig.

Helfer bekommen allerdings eine.

Nein das stimmt nicht. Zeige uns doch mal, was und wo du es gelesen hast


guitschee  06.07.2020, 10:54

In Deutschland ist das reine Fliehen aus dem Strafvollzug tatsächlich straffrei.

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