Auktion bei Ebay beenden?
Kann man eine Auktion jederzeit bis 12 Stunde vor dem Ende beenden?
5 Antworten
Bereits 2014 ein spannendes Thema
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Anbieter eine noch länger als 12 Stunden laufende eBay-Auktion vorzeitig beenden und die angebotene Sache anderweitig veräußern kann, ohne sich gegenüber dem bis dahin Höchstbietenden schadensersatzpflichtig zu machen.
Der Beklagte bot am 17. Mai 2012 auf der Internet-Plattform eBay für die Dauer von zehn Tagen ein Stromaggregat zu einem Startpreis von 1 € an. Am 19. Mai 2012 brach er die Auktion vorzeitig ab. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt zu dem Startgebot von 1 € Höchstbietender und begehrt - nachdem der Beklagte das Stromaggregat anderweitig veräußert hat - nunmehr Schadensersatz in Höhe des Wertes des Stromaggregats (8.500 €).
Der Beklagte meint, er habe aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay die Auktion ohne weiteres abbrechen dürfen, da sie noch länger als 12 Stunden gelaufen wäre.
"Angebot läuft noch länger als 12 Stunden
Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten. […]"
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht den Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 8.500 € verurteilt. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision hatte keinen Erfolg.
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 280 Abs. 1, 3, § 283 Satz 1 BGB in Höhe von 8.500 € zusteht. Zwischen dem Kläger als Höchstbietendem und dem Beklagten ist ein Kaufvertrag über das Stromaggregat zum Preis von 1 € zustande gekommen.
Urteil vom 10. Dezember 2014 – VIII ZR 90/14
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/2014185.html
Nein das funktioniert in der Regel nicht und ist bei ebay auch nicht erlaubt das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich zum Beispiel der Artikel ist durch höhere Gewalt beschädigt worden höre Gewalt wäre z.b ein hochwasser
Du bist einen rechtsgültigen Vertrag mit ebay eingegangen und hast die Dienstleistung von ebay in Anspruch genommen diese musst du auch bezahlen und da die Bezahlung sich nun mal nach der letztendlichen verkaufen so berichtet kannst du sie nur bezahlen wenn der Artikel verkauft wurde
Natürlich keine Gruppe von dir darauf bieten ich habe es dann nur die Provision bezahlen
Klar Funktioniert das Auktion beenden Und Artikel steht nicht mehr zum Verkauf anklicken das Gibt's sogar als Option
Was die Bezahlung an ebay angeht 0815 privat User zahlen eh keine Gebühren mehr
Das ein Bieter in Zweifel den Artikel dann von Käufer einklagen kann steht auf anderen Blatt
Nein warum sollte man das können? Weil nicht genug geboten wurde?
Das ist dein Risiko als Verkäufer ;) beim einstellen des Artikels bist du einen Vertrag eingegangen und bist verpflichtet das Produkt zu verkaufen egal was für ein Preis bei der Auktion ermittelt wird.
PS: Wenn du es wirklich nicht verkaufen willst frag nen kumpel ob er einfach ein höchstgebot abgibt, ihr müsst immernoch gebühren an ebay zahlen aber das wars dann.
Kann man
Sollten allerdings bereits Gebote drauf sein und du Streichst diese kann das Konsequenzen haben (von Bieter nicht von Ebay)