Ebay Verkäufer bricht verkauf wegen zu niedrigen gebot ab?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Robin,

zwischen dir und dem Verkäufer ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande gekommen.

§ 433Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Rechtliche Informationen für private Verkäufer

Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

Ja!

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

(Quelle: eBay Rechtsportal)

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist im § 12 der eBay-AGB festgelegt.

Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.

Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware im vereinbarten Zustand zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.

(Quelle: eBay Rechtsportal)

Grund war „Artikel nicht mehr vorrätig oder beschädigt"

Gut zu wissen:

Nach dem Abstraktionsprinzip erwirbt der Käufer durch den Kaufvertrag noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Dies bedeutet:

Ob der verkaufte Artikel nicht vorhanden oder beschädigt ist, spielt im Bezug auf die Gewährleistungsansprüche des Käufers keine Rolle.

Der Verkäufer muss den Vertrag erfüllen. Kann er dies nicht, muss er Schadenersatz leisten.

Wichtig zu wissen:

Damit sich ein Anspruch ergeben kann, muss zunächst eine Voraussetzung erfüllt worden sein.

Die Grundvoraussetzung für jeglichen Anspruch ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag.

Kein Verzug ohne Mahnung!

Du musst dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachlieferung setzen (z.B. 10 Tage).

Hast die die Ware nach Ablauf der Frist immer noch nicht erhalten, befindet sich der Verkäufer im Liefer-Verzug.

Der Käufer kann nun vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

Nachdem sich der Verkäufer im Verzug befindet kann der Käufer auch einen Anwalt hinzuziehen und die Kosten dem Schuldner in Rechnung stellen.

Du schreibst:

Ich fühle mich hier schon bisschen hintergangen und weil es auch um mehrere hundert euro bis sogar in den tausender Bereich geht, möchte ich meine Ware auch erhalten.

Muss der Käufer bei einem anderen Verkäufer mehr für den Artikel bezahlen, ist die Differenz zwischen dem 1. und dem 2. Kaufpreis der Schadenersatz, den der Verkäufer leisten muss.

Musterbrief der Verbraucherzentrale

Wenn der Händler nicht zum vereinbarten Termin liefert: Mahnung und Fristsetzung zur Nachlieferung

Eine juristisch wasserdichte Fristsetzung findest du hier:

https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/migration_files/media33262A.pdf

Noch Fragen? - Einfach fragen!

Erstmal die Konfliktklärung/Problemklärung über den gekauften Artikel öffnen. Du hast mehr als genug Beweise, dass der Verkäufer lügt, und es vermutlich um den niedrigen Preis geht, weshalb der Kauf abgebrochen wurde, was nicht rechtens ist.

Ergibt sich da nichts, kannst du das rechtlich angehen. Der Verkauf war für den Verkäufer verpflichtend. Ich vermute allerdings, dass sich der Aufwand nicht lohnt, und sich ein Anwalt/Gericht nur bedingt den Fall anschauen wird.

ich hatte schon viele solcher Fälle, unter anderem mit Käufern, die meine Artikel erworben und dann nie bezahlt haben, als auch Verkäufer, die dann den Verkauf abgebrochen haben. Über eBay habe ich da nie was erreicht, hatte aber auch nie einen so einen unangenehmen Fall mit solchen Aussagen wie bei dir.


creamycranberry 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 12:27

Ich habe ihn schon bei Ebay gemeldet, aber habe nur eine Computer generierte Mail zurückbekommen, melden die sich bei mir nochmal, wenn ein Mensch darüber geguckt hat oder muss ich mich da irgendwie anderweitig kümmern?

Das mit dem Aufwand habe ich mir schon fast gedacht. Es geht um eine Karte, die ich für 420 € ersteigert habe. Wenn man diese zum jetzigen Zeitpunkt neu kaufen würde, müsste man um die 1400 € zahlen oder gebraucht bei einem seriösen Händler um die 800 €

Schonmal vielen Dank für die Antwort!

du darfst die Auslieferung der Karte zu dem vereinbarten Preis verlangen und alle Gerichtskosten gehen zu Lasten des Verkäufers

du kannst ihn auf Erfüllung des Kaufvertrages verklagen...

Vorab würde ich ihm Schreiben, dass er den Kaufvertrag zu erfüllen hat, mit Fristsetzung (2 Wochen). Falls er sich weigert, würdest du deinen Anwalt einschalten. (Bitte sachlich schreiben, ohne Emotionen.)

Wenn er sich weiterhin weigert, schaltest du einen Anwalt ein.


creamycranberry 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 12:30

Danke schonmal für die Antwort,

Ich habe exakt diese Zeilen an ihm geschrieben:

„Ich werde den Artikel zum letzten Preis vor dem Abbruch der Auktion kaufen (420 € + versandt) bitte senden Sie mir innerhalb von 7 Tagen ihre Zahlungsdaten, meine Adresse ist die: (Adresse von mir). Es besteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag, auch wenn abgebrochen wurde. Sollten sie sich weigern ihren teil des Kaufvertrages zu erfüllen werde ich mein recht geltend machen und eine Zivilrechtliche Klage einreichen.

Mit freundlichen Grüßen Robin“

miezepussi  13.10.2024, 12:48
@creamycranberry

ich korrigiere mal:

„Ich werde den Artikel zum letzten Preis vor dem Abbruch der Auktion kaufen (420 € + Versand). Bitte senden Sie mir innerhalb von 7 Tagen ihre Zahlungsdaten. meine Adresse ist die: (Adresse von mir). Es besteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag, auch wenn die Auktion abgebrochen wurde. Sollten sie sich weigern ihren Teil des Kaufvertrages zu erfüllen, werde ich mein Recht geltend machen und eine zivilrechtliche Klage einreichen."

Punkte und Komma habe ich auch eingefügt.

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Du hattest doch bereits per Paypal bezahlt. Hat er das Geld zurück geschickt?

creamycranberry 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 12:52
@miezepussi

Danke dir, da habe ich wohl gestern Abend was übersehen, danke dir.

Ja, der Verkäufer hat schon eine Rückerstattung veranlasst.

miezepussi  13.10.2024, 12:58
@creamycranberry

nicht so schlimm. Verstehen wird man dich trotzdem.

okay, das mit der Rückerstattung war für mich nicht eindeutig.

Ich drücke die Daumen. Sag uns, wie es weiter geht, bzw. wie es ausgeht.

creamycranberry 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 13:02
@miezepussi

Danke dir schonmal, ich werde mich hier melden, wenn ich was Neues in Erfahrung bringe!

creamycranberry 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 09:14
@creamycranberry

Also ich habe heute Ebay telefonisch kontaktiert und die haben die Sache überprüft, der Verkäufer hat nach meiner ersteigerten Auktion den Artikel 2-mal neu eingestellt. Er muss dafür jetzt Zusatzgebühren bei Ebay selber zahlen, außerdem bekommt er auf seinem Account einen Mangel. Die Anschrift + den Namen bekomme ich jetzt zugesandt und Ebay hat mir auch versichert, dass ich im Recht bin. Ich warte jetzt wie gesagt die „Frist“ noch ab und gucke wie der Verkäufer reagiert (oder auch nicht) danach wende ich mich an einen Anwalt.

SickProudWife  28.10.2024, 11:36
@creamycranberry

Ich hätte nicht geschrieben "ich werde den Artikel kaufen", sondern "ich habe den Artikel gekauft". LG und viel Glück