Aufstiegsmöglichkeiten als Erzieher?

2 Antworten

Tatsächlich erhältst du diesen Betrag und darfst bis zur Minijob-Grenze Geld verdienen. Dir wird davon nichts angerechnet.

Außerdem hast du das Kindergeld vergessen, was wiederum heißt, dass noch einmal 250€ oben drauf kommen.

Davon wird nichts versteuert und mittlerweile musst du auch keinen Cent des Aufstiegs-BAföG zurückzahlen.

Allerdings handelt es sich um eine Erstausbildung und dahingehend greift Aufstiegs-BAföG in der Regel nicht. Dies kann unter Umständen, da es sich um eine schulische Ausbildung handelt und ich einige Erfahrungsberichte im Internet gelesen habe (woraus ich nicht wirklich schlau wurde), nicht für die Erzieherausbildung gelten.

Da wäre es gut, dass du dich sicherheitshalber informierst und mich belehrst. Die Arbeitsagentur für Arbeit ist für solche Informationen sehr empfehlenswert.

Im absoluten Notfall erhältst du Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit.

An den Finanzen wird deine Ausbildung nicht scheitern.

Viel Erfolg und alles Gute!