Aufstiegsmöglichkeiten als Erzieher?

3 Antworten

Tatsächlich erhältst du diesen Betrag und darfst bis zur Minijob-Grenze Geld verdienen. Dir wird davon nichts angerechnet.

Außerdem hast du das Kindergeld vergessen, was wiederum heißt, dass noch einmal 250€ oben drauf kommen.

Davon wird nichts versteuert und mittlerweile musst du auch keinen Cent des Aufstiegs-BAföG zurückzahlen.

Allerdings handelt es sich um eine Erstausbildung und dahingehend greift Aufstiegs-BAföG in der Regel nicht. Dies kann unter Umständen, da es sich um eine schulische Ausbildung handelt und ich einige Erfahrungsberichte im Internet gelesen habe (woraus ich nicht wirklich schlau wurde), nicht für die Erzieherausbildung gelten.

Da wäre es gut, dass du dich sicherheitshalber informierst und mich belehrst. Die Arbeitsagentur für Arbeit ist für solche Informationen sehr empfehlenswert.

Im absoluten Notfall erhältst du Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit.

An den Finanzen wird deine Ausbildung nicht scheitern.

Viel Erfolg und alles Gute!

eve haben sich die Bedingungen verbessert, aber…

Das Aufstiegsweiterbildungsbafög (AFBG- Bafög), ehemaliges Meister-Bafög, fördert Höherqualifizierungsabschlüsse. Demnach ist eine bereits vorangegangene absolvierte Ausbildung, bis dato eigentlich Voraussetzung

AFBG-Klassen haben ,,besondere“ Stundenpläne und ca. 25 Unterrichtsstunden/ Woche und besondere Praktikums-Zeitblöcke.

Hört sich gut an, stellt allerdings ein Problem dar hinsichtlich der Prüfungen. Die Ansprüche sind hoch und die Durchfallquoten ebenfalls.

Ich hatte in meiner AFBG-Klasse Leute, die zuerst den Sozialassistenten und dann drei Jahre die Erzieherausbildung gemacht haben. Keiner hat AFBG erhalten. Teilweise Schülerbafög.

Die Soz. Ass. Hatten definitiv den Vorteil, dass sie den Unterrichtsstoff besser gepackt haben, als wir normalen AFBGler, die alle aus anderen Berufen kamen, meist älter waren und Kinder hatten.

Mittlerweile gibt es auch Kombinationen von (3-4 Jahren) Sozialassistent+Fachabi+Erzieherausbildung, zumindest in Berlin.

Das sind Leistungsklassen.

Die Schulen locken oft mit AFBG, bei Antragstellung ergibt sich dann, dass doch kein Anspruch besteht und anderes Bafög, bspw. Schülerbafög, zu den jeweiligen Voraussetzungen, möglich ist.

Ansonsten viel Erfolg dir!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung