Aufhebungsvertrag in Kauf nehmen?
Hallo ich bin 17 im ersten Lehrjahr, aufgrund meiner Leistungen wurde die Doppelqualifikation abgesagt und mir wird mit einem Aufhebungsvertrag gedroht.
Was soll ich machen?
Ich hab kein Bock mehr auf Arbeiten und ziehe Bürgergeld in Betracht
5 Antworten
Unterschreib den Aufhebungsvertrag, dann hat dich dein Betrieb nicht mehr an der Backe <3
In 20 Jahren, wenn alle deine Freunde Familie, Haus und Auto haben, kannst dann drüber nachdenken, ob die Entscheidung klug war oder nicht.
"kein bock auf arbeiten"
solche menschen brauchen wir, um eine erfolgreiche und funktioniertende gesellschaft aufzubauen, bzw. am leben zu erhalten.
fahre in die südsee auf eine einsame insel ("cast away" mit tom hanks) da brauchst du nicht arbeiten und hast immer sonne.
Mit 17 erhälst du überhaupt kein Bürgergeld, das ist das Beste daran, vor allem, wenn du noch Zuhause wohnst.Da müssen deine Eltern für deinen Unterhalt sorgen & die ggf. Leistungen beantragen, wenn die es nicht können.
Dein Ausbildungsbetrieb kann Dir nach der Probezeit erst mal mit einem "Aufhebungsvertrag" drohen, wie er will. So ein Vertrag kann nur in beiderseitiger Einwilligung gemeinsam geschlossen werden.
Von daher solltest Du dieses Angebot erst mal wirklich nur dann überhaupt in Erwägung ziehen, wenn Du Dir entweder bereits zu viele Schoten mit nur noch einem Schritt vor einer betriblich außerordentlichen Kündigung gerissen hättest, ODER sich ohne Dein persönliches Verschulden bereits deutlich eine persönliche Uneignung für diese Ausbildung heraus kristallisiert haben sollte.
Deinen letzten Satz kommentiere ich hier nicht weiter.
Wie kann man denn mit einem Aufhebungsvertrag drohen? Der kommt doch nur zustande, wenn man damit auch einverstanden ist und ihn unterschreibt. Will man den aber nicht, kann es auch keinen geben. Somit kann auch nicht mit einem Aufhebungsvertrag gedroht werden.
Wie kann man denn mit einem Aufhebungsvertrag drohen?
Drohen oder anbieten könnte der Betrieb diese Lösung durchaus dann, wenn bereits begangene Vorfälle ggf. schon jetzt nur noch ein kleiner Tropfen zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung durch den Betrieb fehlen könnte, bzw. die Rechtfertigung dazu evtl. jetzt schon gewisse Erfolgschancen haben könnte bei den Kammern bzw. notfalls vor Gericht.
Natürlich kann damit gedroht werden, nur ergäbe diese Drohung nicht wirklich Sinn😃