Aufhebung der Fraktionsdisziplin?

1 Antwort

Meine persönliche Auffassung: Immer. Der Abgeordnete ist seinem Gewissen und seiner Wählern verpflichtet und nicht der Parteidisziplin. Die Realität sieht allerdings anders aus.

Das letzte Mal, als im Bundestag der Fraktionszwang aufgehoben wurde, war meiner Erinnerung nach beim Versuch des Gesundheitsministers, alle Menschen per Gesetz zu Gewebe- und Organspendern zu machen, wenn sie der Organ- und Gewebeentnahme nicht ausdrücklich widersprechen. Das hat eine große Mehrheit der Abgeordneten bei der Abstimmung abgelehnt.

Als zweites konkretes Beispiel für den Wegfall des Fraktionszwangs fällt mir die "Ehe für Alle" ein. Da hat eine Mehrheit zugestimmt. Frau Merkel war übrigens dagegen.

Gruß Matti


Sumatrix01 
Fragesteller
 24.03.2020, 12:38

danke

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