Aufgaben Beisitzer Briefwahl?

6 Antworten

Ich war schon oft Wahlhelfer im Wahllokal, wo dann am späten Nachmittag immer noch eine Urne mit Briefwahlstimmen vorbeigebracht wurde.

Also gundsätzlich werden die Aufgaben ja in zwei Schichten durch jeweils drei Wahlhelfer geteilt.

Der Schriftführer vergleicht die Wahlberechtigung mit der Wählerliste und gibt sein OK für die Ausgabe der Wahlzettel

Der Beisitzer gibt den Wahlzettel aus und achtet darauf, das der auch anschließend in der Urne Landet. Ausgegebene Wahlzettel und Anzahl Wahlzettel in der Urne müssen sich am Ende decken.

Der Vorstand bzw stellvertretende Vorstand prüft die Umgebung, zb. Weg zum Wahlraum, das sich keine Parteienwerbung innerhalb der Bannzone um das Wahllokal mehr befindet usw. Dann eröffnet er die Wahl um punkt 8:00, überwacht das ganze und springt ein, wenn einer der anderen beiden mal Pipi muss. Um Punkt 18:00 Uhr erklärt der Vorstand die Wahl dann für beendet.

Das auszählen findent dann gemeinsam öffentlich statt, hatte tasächlich mal jemanden von der AFD da sitzen, der sich das ganze zwei Stunden stillschweigend angesehen hat. Ätzend, aber das ist Bürgerrecht

Die Briefwahlstimmen kommen als Wahlberechtigung und Umschläge mit den Stimmzetteln. zuerst werden die Wahlberechtigungen gezählt, geprüft, und mit der Wählerliste verglichen, dann werden die Umschläge mit den Wahlzetteln gezählt und sollten zur Anzahl der Wahlberechtigungen übereinstimmen. Dann werden die Umschläge geöffnet und die Stimmen gezählt.

Am Ende erklärt der Vorstand das auszählen für beendet und übermittelt die Ergebnisse ans Wahlbüro

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Wahlbriefe müssen ja überprüft und ausgezählt werden.

Briefumschläge öffnen, Stimmzettel auf Gültigkeit kontrollieren und gültige auf die entsprechenden Stapel bzw. Haufen legen.

Du wirst eine Schulung bekommen, mindestens schriftlich.


rinoscha 
Beitragsersteller
 13.08.2021, 13:16

Habe leider nur eine Internetseite bekommen, mit der ich nicht wirklich viel anfangen kann, da steht nur allgemeines. Deswegen ja die Frage.

Rheinflip  13.08.2021, 13:33
@rinoscha

Seite musst du dich dann gut beschäftigen.

Du bekommst einen bestimmten Job im Wahllokal beispielsweise aufpassen auf die wahlbenachrichtigung und personalausweise.

verreisterNutzer  13.08.2021, 13:34
@rinoscha

Eigentlich bietet die Kommune den Wahlhelfern auch eine Präsenzschulung an, an der man freiwillig teilnehmen kann. Das mag natürlich in Zeiten von Corona anders sein. Ich selbst bin in einen anderen Ort gezogen und deshalb nicht mehr verpflichtet worden. Naja, hab das auch fast 20 JAhre lang gemacht und nur einmal abgesagt, habe mir die Freistellung auch redlich verdient :)

verreisterNutzer  13.08.2021, 13:36
@Rheinflip

Steht ja schon in der Einladung, das er Beisitzer ist. Wobei die Aufgaben des Beisitzers sich ja huptsächlich im Wahllokal von den anderen beiden unterscheidet. Beim Auszählen wird das gemacht was der Vorstand sagt.

Hallo und herzlichen Glückwunsch!

Das wird ein interessanter Tag für dich werden. Ich selbst war sehr lange im Wahlvorstand und fand es eigentlich immer spannend.

Als Beisitzer bist du der Kontrolle wegen, dass der Wahlvorgang sauber abläuft. Du gibst die Stimmzettel raus. Vor allem aber zählst du nach 18 Uhr die Wahlzettel mit aus. Um andere Dinge brauchst du dich nicht groß zu kümmern.

In der Regel teilen sich die Wahlvorstände in zwei Schichten ein, damit hast du nur den halben Tag die Aufgabe im Wahlbüro zu sitzen. Um 18 Uhr kommst du dann wieder um zu zählen.

Ich wünsche dir viel Spaß dabei!


guitschee  13.08.2021, 13:12

Nicht bei Briefwahl, deine Antwort wäre top, wenn es um Wahllokal ginge.

Eisenzeit  13.08.2021, 13:14
@guitschee

Oh, hatte ich das tatsächlich überlesen? Dann entschuldige ich mich.

guitschee  13.08.2021, 13:15
@Eisenzeit

Keine Entschuldigung nötig. Wie gesagt, wäre es um Wahllokal gegangen wäre deine Antwort ja völlig korrekt gewesen.

guitschee  13.08.2021, 13:18
@Laberlutz

Jein, nicht in einem Lokal, sondern meist an zentralen Orten mit mehreren Briefwahlvorständen.