Auf was beim achten, beim (Unfall-)Fahrzeug verkauf?
Hi,
möchte meinen alten Roller verkaufen. Der Roller ist grundsätzlich fahrtauglich, aber nicht vorführtauglich.
Auf was muss ich da beim Verkauf achten? Also das mich ein potenzieller Käufer nicht anzeigen kann wenn ihm der Roller unterm Hintern explodiert? (Also jetzt mal so worst case mässig)
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gebrauchtwagen, Anschaffung & Verkauf
Kaufvertrag machen. Den Unfall reinschreiben. Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausschließen.
Zusätzlich noch als bedingt fahrbereiten Teileträger bezeichnen.
Verkaufe ihn mit Vertrag als nicht fahrbereiten Ersatzteilspender ohne Garantie, Gewährleistung, Rücknahme, Tausch, etc.