Auf was beim achten, beim (Unfall-)Fahrzeug verkauf?

2 Antworten

Kaufvertrag machen. Den Unfall reinschreiben. Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausschließen.

Zusätzlich noch als bedingt fahrbereiten Teileträger bezeichnen.


Verkaufe ihn mit Vertrag als nicht fahrbereiten Ersatzteilspender ohne Garantie, Gewährleistung, Rücknahme, Tausch, etc.