Messer verletzung strafbar?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Also letzten Abend hat mir ein Kollege beim abhacken eines Astes in meinen Finger gehauen(im öffentlichen Raum) , Messer feststehend und über 12 cm Klingenlänge, wenn ich jetzt zum Krankenhaus gehe muss mein Kollege dann mit einer Anzeige rechnen?
  1. Was habt Ihr da überhaupt irgendwo anders (nicht auf Eurem Privatgrundstück) irgendwelche Äste abzuhacken? Das ist Eigentum Anderer.
  2. Warum solltest Du denn im Krankenhaus haarklein erzählen womit das ganz genau passiert ist? Nach dem Motto: "Und das war ein Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge, das wir da gar nicht führen durften…"? Glaubst Du, diese Details sind für die Behandlung der Wunde relevant?
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs

Moment bitte:

Du hast dir gestern Abend eine Verletzung zugezogen, die keinen Krankenhausbesuch erfordert hat und willst jetzt in Krankenhaus? Warum? Warum nicht zum Hausarzt?

Zu deiner Frage: Nein. Die Verletzung ist nicht strafbar. Das dein Kollege eine vermeintliche Waffe ohne Erlaubnis im öffentlichen Raum geführt hat musst du ja niemanden Erzählen.

Ein versehentlicher Unfall muß zugleich keine Straftat sein.

Das mit dem Messer wäre evtl eine Straftat: unerlaubter Waffenbesitz.

Aber mit einem Messer in der Öffentlichkeit Bäume zu bearbeiten, könnte als Straftat bewertet werden, Zerstörung öffentlichen bzw fremden Eigentums. Das kann teuer werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Das war ein Unfall bei der Gartenarbeit, also nein, das ist kein Grund für eine Anzeige.


Okok1827 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 07:36

Ja es war ein Unfall aber das Messer hätte er ja laut paragraph 42 vom waffenschutzgesetz gar nicht dabei haben dürfen

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Moewe4  09.08.2024, 07:40
@Okok1827

Das musst du doch nicht haarklein erzählen, es war ein Unfall mit Gartengeräte und fertig.

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PatrickLassan  09.08.2024, 11:47
@Okok1827
laut paragraph 42 vom waffenschutzgesetz

Es gibt kein 'Waffenschutzgesetz', es gibt ein Waffengesetz, und das Führungsverbot steht dort in § 42a.

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Nein.

Sofern du ihn nicht anzeigen willst. Aber auch dann wird daraus wohl nichts da er dich ja nicht absichtlich angegriffen hat.

Aber was habt ihr "Im öffentlichen Raum" an Bäumen rum zu hacken?


Charedi  09.08.2024, 14:18

Käme ja evtl noch hinzu, Zerstörung fremden Eigentums.

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