Welcher Nachname bei Heirat beim Kind vom anderen Vater?
Hallo,
Meine Tochter möchte demnächst ihren Freund mit dem sie ein Kind hat heiraten und auch dessen Namen annehmen.
Sie hat noch ein Kind aus einer anderen Beziehung. Dieses trägt den Mädchennamen meiner Tochter und sie ist alleine Sorgeberechtigt.
Sie möchte nun das auch dieses Kind den neuen Familiennamen erhält.
Braucht sie dafür die Zustimmung des leiblichen Vaters?
4 Antworten
Nur wenn beide Kindeseltern das gemeinsame Sorgerecht haben, setzt die Namensänderung voraus, dass der Kindesvater zustimmt.
Dasselbe gilt, wenn die Eltern zwar kein gemeinsames Sorgerecht haben, das Kind aber den Familiennamen des Vaters trägt. Auch dann muss der Kindesvater der Namensänderung zustimmen.
Ist das Kind bereits mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind selbst zustimmen.
Alles Gute für dich!
Nein, sie war mit dem Vater des ersten Kindes nicht verheiratet und es dient dem Wohl des Kindes, wenn es den gleichen Nachnamen wie sein Geschwister hat. Nach meinem Wissen muss ihr künftiger Ehemann zustimmen. Und auch das Mädchen muß gefragt werden, ab ihrem fünften Lebensjahr, ob sie das möchte.
Es kann auch sinnvoll sein, mit dem Namenswechsel beim Kind bis zum nächsten Schuljahr zu warten, um Stress in der Klasse zu vermeiden.
Aber das sind Entscheidungen, die Deine Tochter, ihr Verlobter und das Mädchen treffen müssen.
Giwalato
Diese Frage richtet man am besten schriftlich bei der zuständigen Behörde, also bei der Behörde, die auch die Entscheidung fällt, per Mail ein, dann bekommt man auch die richtige Antwort.
Ja, der Vater muss im Normalfall zustimmen. Auch das Kind muss zustimmen, wenn es über 5 Jahre alt ist, was aber wahrscheinlich kein Problem darstellt
Neue Rechtslage seit 2020. Auch bei geschiedenen Eltern muss der Vater des Kindes nicht zwangsläufig zustimmen.
Vielleicht hat sich ja da rechtlich etwas geändert, aber vor ein paar Jahre war die Zustimmung es leiblich Vaters erforderlich…. auch ohne Ehe und Sorgerecht!