E-Prüfzeichen wie kann die Polizei das überprüfen?

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Die Lautstärke steht im Teilegutachten oder der ABE, die du zum Auspuff bekommen haben solltest. Die E-Nummer allein bringt bei einer Kontrolle nicht viel.

Leider hat das KBA mal ein inhaltlich falsches Schreiben rausgegeben, in dem behauptet wird, die Nummer allein wäre ausreichend und eine ABE oder Teilegutachten bei einer Kontrolle nicht erforderlich, da im § 19 Abs 3 StVZO keine Pflicht zum Mitführen erwähnt wird. Dass du aber gleichzeitig auch der Halter bist und daher im Zweifel sehr wohl einen Nachweis zu erbringen hast, hat man einfach übersehen.

Natürlich hält sich seitdem hartnäckig das Gerücht, dass man für abgas- und leistungsrelevante Bauteile keinerlei Papiere braucht und diese einfach mal so nach Lust und Laune auf jedes beliebige Fahrzeug bauen kann, völlig unabhängig davon, ob das nun ein leistungsmäßig gedrosseltes Mofa ist oder ob dadurch ein werksseitig verbauter Kat, Abgasrückführung oder sonstwas entfernt wird, denn mach mal einem 16-jährigen klar, dass sich auch ein Schreiberling von einer Behörde mal irren kann... "Aber da stehts doch, du bist dumm" ...

Wenn das Teil das Prüfzeichen hat, reicht das der Verkehrspolizei. Wenn der Auspuff zu laut ist, ist er defekt und muß ersetzt werden. Das gilt für den Original-Werksauspuff genauso wie für nachträgliche Modifikationen.

Im Zweifel schickt Dich die Polizei zu einer amtlich zugelassenen Prüfstelle, z.B. Dekra oder TÜV, wo die Geräuschemission gemessen und protokolliert wird.