AU vor ALG1 Antragsbewilligung - trotzdem Anspruch?
Hallo,
ich wurde betriebsbedingt (Insolvenz) zum 30.11. gekündigt.
Ich habe mich fristgerecht arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet, sowie den Antrag auf ALG1 eingereicht.
Nun fehlt bis heute die Arbeitsbescheinigung und der Antrag ist noch immer nicht bearbeitet/bewilligt worden. Die AfA teilte mir mit, dass sie sich darum kümmern und die Bescheinigung schriftlich eingefordert hätten - bisher wohl weiterhin ohne Erfolg.
Jetzt habe ich Montag einen dringenden Facharzt-Termin auf den ich schon Wochen warten musste und den ich nicht verschieben kann.
Laut Krankenkasse bin ich noch 1 Monat nachversichert (also den Dezember), aber was passiert mit meinem ALG1 Anspruch, sofern der Termin in einer AU endet (was sehr wahrscheinlich der Fall sein wird)?
Die AfA hat meinen Antrag noch nicht bearbeitet und wenn ich mich nun vor Leistungsbezug krank melden muss, bekomme ich dann kein ALG1 für Dezember oder beeinflusst das in irgendeiner Weise die Bewilligung?
Wer ist denn rechtlich für mich "zuständig"?
Ich weiß, dass die KK theoretisch Krankengeld zahlen muss, wenn die AU länger als 6 Wochen ausfällt - davon gehe ich aber nicht aus, bzw. werde das auch versuchen zu vermeiden.
Vielleicht hat hier jemand Ahnung?
Ich blicke nicht mehr durch :(
3 Antworten
Nun fehlt bis heute die Arbeitsbescheinigung und der Antrag ist noch immer nicht bearbeitet/bewilligt worden. Die AfA teilte mir mit, dass sie sich darum kümmern und die Bescheinigung schriftlich eingefordert hätten - bisher wohl weiterhin ohne Erfolg.
Sicher kein Verschulden des Arbeitsamtes.
Die AfA hat meinen Antrag noch nicht bearbeitet
Den Grund hast Du ja schon selbst genannt.
ich wurde betriebsbedingt (Insolvenz) zum 30.11. gekündigt.
Dennoch ist Dein Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitsbescheinigung auszufüllen.
- Nimm Kontakt mit Deinem ehemaligen Arbeitgeber auf
- ggf. mit dem Insolvenzverwalter
... und besorge die Arbeitsbescheinigung. Je eher sie dem Arbeitsamt vorliegt umso schneller kann Dein Antrag bearbeitet werden.
AU vor ALG1 Antragsbewilligung - trotzdem Anspruch?
Nicht bevor die Arbeitsunfähigkeit beendet ist.
Solange Du nicht länger als sechs Wochen arbeitsunfähig geschrieben wirst, bekommst Du nach Bewilligung Arbeitslosengeld.
Die Bearbeitung deiner Unterlagen wird wohl länger gehen als "nur vier Wochen" und die Krankenkasse wird von deiner Arbeitslosenmeldung informiert so das der Versicherungsschutz weiterläuft.
Wenn du AU bist meldest du das dem Arbeitsamt schriftlich/telefonisch und die holen sich die el. AU Meldung ab. Sechs Wochen lang erfolgt die Lohnfortzahlung durch das Arbeitsamt und dann gibt es bei andauernder AU 72 Wochen lang Krankengeld (in Höhe der ALG1 Leistungen). Wenn du wieder gesund bist meldest du es dem Arbeitsamt ud erhältst erneut ALG1 da dieser Anspruch während der AU geruht hat.
Nein!
Aber es kann auch Februar werden bis das Geld fliesst!
Du kannst ja die nächste Woche telefonisch deine KK informieren das du Arbeitslos gemeldet bist und ob das vermerkt ist.
Das mache ich. Aber bis Februar wären es ja insgesamt +/- 8 Wochen Bearbeitungszeit.
Das ist schon eine Zumutung... :(
Jepp!
Das wäre die "normale" Zeit und jetzt rechne noch mit den Weihnachtsfeiertagen und Urlaubsbrücken dazu........
Danke. So lange wird die AU hoffentlich nicht gehen. Aber das heißt dann, dass mein Anspruch auf ALG1 (für Dezember) dadurch nicht beeinflusst wird?