Wie lange hab ich Zeit um ein Attest vorzulgen?
Der Lehrer verlangt das ich am selben Tag der Erkrankung noch das Attest einreiche,
das ist auch an sich kein Problem ich wollte mich nur mal erkundigen ob dies überhaupt zulässig ist
4 Antworten
Falls du bewußtlos im Krankenhaus liegen solltest, wäre es dir quasi prinzipiell nicht möglich ein Attest zu beantragen und vorzulegen. Es kann verlangt werden, dass das Attest aus der Zeit der Erkrankung stammt und möglichst unverzüglich vorgelegt wird. Damit soll dem Mißbrauch von Gefälligkeitsattesten ein Riegel vorgeschoben werden.
Heiterkeit erregte der Fall einer Schülerin die zwei Atteste vorlegte, die sich diametral widersprachen.
Falls du bewußtlos im Krankenhaus liegen solltest, wäre es dir quasi prinzipiell nicht möglich ein Attest zu beantragen und vorzulegen.
Wenn man im Krankenhaus liegt gibt es auch kein Attest, sondern eine Liegebescheinigung.
Das steht in der für dich geltenden Schulordnung. Die Schule darf in Einzelfällen auch davon abweichen.
Ja, das ist zulässig. Gesetzlich muss spätestens am 3.Tag ein Attest vorliegen. Es kann aber auch schon am ersten Tag verlangt werden.
Wenn dir eine Attestpflicht ab Tag 1 auferlegt wird, darf auch verlangt werden dass du das Attest auch sofort einreichst (zumindest elektronisch vorab, postalisch kanns ja nicht so schnell ankommen)
Der gesetzliche Anspruch ist hier nicht anwendbar.