Darf mein Lehrer das?
Ich mache gerade mein Fachabitur an einer Gesamtschule in NRW. Da ich in den letzten 3 Wochen wegen einer Erkrankung nur etwa 3 mal in der Schule war habe ich heute eine Attestpflicht aufgelegt bekommen. Zudem hat mein Lehrer mir gesagt, dass ich für die komplette Zeit ein Arztliches Attest vorlegen soll. Darf er dies so machen? Ich kann ja nicht einfach zum Arzt gehen und sagen ich brache ein Attest nachträglich über den und den Zeitraum. Ich bin über 18 und wollte meine Fehlzeit eigentlich normal entschuldigen. Die Attestpflicht gilt doch erst ab dem Zeitpunkt abdem ich darüber informiert werden oder? Wer keine Ahnung hat auch bitte nicht sinnlos rumschreiben.
2 Antworten
In den Schulordnungen ist geregelt, dass bei Erkrankungen von mehr als drei Unterrichtstagen oder bei Erkrankungen am Tag eines angekündigten Leistungsnach- weises die Schule ein ärztliches Zeugnis (At- test) verlangen kann.
Wenn du für die Zeit in der du gefehlt hast kein Attest vorlegen kannst, wird es als Unentschuldigtes fehlen gewertet.
Die Folgen können sehr unterschiedlich sein, auch ein rauswurf aus der Schule ist möglich.
Ich geb dir einen gut gemeinten Rat: Geh dich bei den Lehrern entschuldigen und zeig die Einsicht das du ein ärztliches Attest hättest holen sollen.
Das kann wirklich funktionieren und du kommst nochmal mit einem blauen Auge davon.
Die Lehrer sitzen am längeren Hebel.
ich habe damals in der Oberstufe auch die Attest-Pflicht bekommen. Darüber habe ich ein offizielles Schreiben erhalten, in dem drin stand, dass die Pflicht ab Erhalt dieses Schreibens gilt. Bei anderen stand ein bestimmtes Datum drin.
Ich war zu dem Zeitpunkt auch schon 18 und konnte mich selbst entschuldigen, bin da aber nicht hinterhergekommen und hatte somit viele unentschuldigte Fehlstunden. Deshalb überhaupt erst die Attest-Pflicht.
Hast du kein Schreiben, in dem das steht?
Ich glaube nicht, dass man das rückwirkend machen kann.
Dass du ein Attest vorlegen musst, wenn du in so einem langen Zeitraum fehlst, finde ich eigentlich normal. Bei uns musste man das immer ab dem 3. Tag.
Das bedeutet ja nicht, dass die Attest-Pflicht selbst rückwirkend für den Zeitraum gilt, in dem du jetzt vor kurzem gefehlt hast. Man kann dir ja auch nicht JETZT mitteilen, dass du doch bitte für das eine Fehlen vor 3 Jahren ein Attest brauchst.
Da wird es wohl eher darum gehen, dass es eben so ein langer Zeitraum war.
Das wurde geändert. Es ist seit etwa 1 Monat so das man bei Leistungsnachweisen z.b. kein Attest mehr habe muss. Meine Frage ist ehr ab wann eine Attestpflicht gilt?