Artikel bei Ebay verkaufen ( G-star Jeans und Lederjacken von Gipsy ) ? Finanzamt und Steuern? Ebay und Steuererklärung?
Wie sieht es mittlerweile aus wenn man bei Ebay privat Artikel verkauft ? Ich habe gehört das man nur 30 Artikel verkaufen im Jahr darf oder nicht über 2000 Euro kommen darf . Ebay wurde ja selbst angewiesen das Finanzamt darüber zu informieren .
Wie sieht es mit der Steuererklärung aus ?
Bei meinen zu verkaufenden Artikel handelt es sich um gebrauchte Gipsy Lederjacken und G-Star Jeans die selbst bei Ebay ersteigert wurden . Ich habe sehr viele davon.Auch mehrfach den selben Artikel. Ein Fetisch und auch Sammelleidenschaft.
Könnte es den Anschein erwecken das Ich dan ein gewerblicher Verkäufer bin wenn Ich die selben Artikel mehrfach habe ?
2 Antworten
Ich habe gehört das man nur 30 Artikel verkaufen im Jahr darf oder nicht über 2000 Euro kommen darf .
Wenn diese Grenzen überschritten sind, dann muss die Plattform das melden. Ob Du damit steuerpflichtig bist, entscheidet sich nach anderen Kriterien.
Bei meinen zu verkaufenden Artikel handelt es sich um gebrauchte Gipsy Lederjacken und G-Star Jeans die selbst bei Ebay ersteigert wurden .
Das deutet schon eher auf gewerbliches Handeln hin.
schwierig, weil ebay ja eben nicht einschätzen kann, wie die steuerlichen Verhältnisse ihrer Händler aussehen und vornehmlich deshalb nicht, weil es keine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür gibt
Könnte. Kann es aber eben nicht, weil dafür wie gesagt die gesetzliche Regelung fehlt. Ebay kann nicht einfach dem FA etwas in Deinem Namen überweisen. So funktioniert das nicht.
Aber einige Artikel wurden auch nur für 10 € gekauft oder verkauft . Weil rausgewachsen. Es geht ja nicht darum Handel zu betreiben sondern die Sachen einfach los zu werden. Es hat sich was abgesammelt.
Eher eine Sammelleidenschaft wie bei Uhren oder Comics. Und leider fallen exakt selbe Artikel in selber Grösse unterschiedlich aus.
Gewerblich handelst Du, wenn Du selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht agierst. Sachen, die Du selbst getragen hast, fallen da schon deshalb kaum darunter, weil kein Gewinn erzielt wird.
Bei Deiner Beschreibung, dass Du viele Dinge gebraucht gekauft hast, auch mehrmals, könnte man sich halt fragen, ob die Motivation, die Artikel wieder zu verkaufen, nicht schon beim Kauf vorlag. Da ist man dann eben eher beim Gewerbe. Eine Gewinnerzielungsabsicht muss dennoch bestehen.
Wenn man eine Sammlung auflöst und die Gegenstände über einen längeren Zeitraum mit Gewinn verkauft, kann auch das gewerblich sein. Sammlungsgegenstände sind etwas anderes als Alltagsgegenstände.
Nochmal: wenn bei Kauf (egal wo, kann auch Flohmarkt sein) bereits die Absicht bestand, diese Artikel später weiterzuverkaufen - dies ohne Gewinn zu tun, ergibt wenig Sinn - dann handelt man gewerblich. Trifft das auf Dich nicht zu, dann ist ja alles fein.
Du wirst um eine "Buchführung" nicht herumkommen. Mit Ein- und Verkäufen.
Sei es, um das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen (-> kein Gewerbe), sei es, um in der Steuererklärung den richtigen Gewinn angeben zu können.
Das Finanzamt kann dann von mir aus seinen Anteil haben. Aber wäre es nicht einfacher das es automatisch läuft und das Ebay so etwas mit dem Finanzamt regelt. Also Ebay gibt automatisch den Steueranteil des Verkäufers ans Finanzamt. So das der Verkäufer sich nicht mit Steuererklärung befassen muss.
Wenn Ebay das schon dem Finanzamt meldet dann kann Ebay dem Finanzamt auch automatisch seinen Anteil geben ?